Arbeiten, trotz Krankbescheinigung

8 Antworten

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Nein, das darfst Du nicht. In dem Moment, wo Du eine gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten und bei einem der Betriebe (egal, ob Haupt- oder Nebenjob) abgegeben hast, darfst Du weder in dem einen noch in dem anderen Betrieb arbeiten. Du könntest Scherereien mit der Krankenkasse bekommen - genauso wie Deine Chefs. Ein Vorgesetzter darf Dich nicht in der Firma beschäftigen während einer Krankmeldung, die von Dir vorliegt! Er dürfte Dich nicht einmal mit Telefondienst beauftragen, sonst bekommt er hinterher eine Strafe! Wenn Du Deinem Chef vom Hauptjob verschweigst, dass Du im Nebenjob eine Krankmeldung abgegeben hast, bekommst Du ganz schön eine vor den Latz, wenn Du erwischt wirst, wie Du in Deinem Hauptjob am Arbeiten bist. Das würde sich auch bei einem späteren Arbeitszeugnis nicht sehr gut machen, wenn Du diese Tatsache verschwiegen hättest. Wie lange bist Du denn krankgeschrieben und wegen was? Ist ja komisch, dass Du eine Krankmeldung nur für den Nebenjob bekommen hast. Handelt es sich bei dem Nebenjob um eine Tätigkeit (z.B. Gastronomie), bei der mit einer bestimmten Krankheit nicht gearbeitet werden darf (ansteckende Krankheiten)?

DH! Sehr gute Antwort!

@glaubeesnicht

Danke, glaubeesnicht für Dein Kompliment. Du bist ja absolut der gleichen Meinung wie ich sehe.

Definitiv NEIN!!! Eine Krankmeldung gilt grundsätzlich für alle Arbeitsbereiche und nicht nur für einen einzigen. Hast Du mehrere Arbeitgeber, dann brauchst Du auch mehrere Krankmeldungen.

Es sei denn, es gibt klar und deutlich eine Ausnahmegenehmigung, weil es halt nur eine Arbeit ist, die Du wegen Deiner Krankheit nicht machen kannst (z.B. Maurer oder so), aber eine andere Arbeit, weil sie z.B. nur am Schreibtisch ist, durchführen kannst.

In dem Fall müssen aber alle Arbeitgeber darüber informiert werden und auch Deine Krankenkasse.

Auch wenn die Antworten eine eindeutige Richtung beschreiten - ich sehe es ein wenig anders.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bezieht sich immer auch darauf, welche Arbeit denn gemeint ist. Wer einen Gipsarm hat, könnte zwar nicht LKW fahren, aber durchaus in einer Telefonzentrale arbeiten. Es gibt eine Menge Jobs, die ganz spezielle körperliche Funktionen benötigen und andere wiederum nicht.

Allerdings würde ich da erwarten, dass der Arzt dazu eindeutig eine Aussage gemacht hat. Und ich gebe den übrigen Antworten insoweit Recht, dass es beim anderen Betrieb zumindest große Fragen aufwerfen würde. Ohne eine klare Aussage des Arztes und möglichst eine gezielte schriftliche Bescheinigung würde ich also sowas auf keinen Fall riskieren. Und eine Rückfrage bei der Krankenkasse würde ich auch voraussetzen.

Außer, dass du aus deinem Nebenjob rausfliegen wirst, wenn das rauskommt, wirst du Probleme mit der Krankenkasse bekommen, wenn du trotz Krankmeldung in einem anderen Job weiterarbeitest! Denn entweder ist man krank oder eben nicht - und das gilt dann für beide Jobs!