Arbeiten im Ausland, Immobilie in Deutschland?

2 Antworten

Zur steurlichen Beurteilung kann Dir vermutlich nur ein Steuerfachmann (Steuerberater) verbindlich Auskunft geben.

Was den Zeitpunkt also das "ab wann" betrifft ist der Sachverhalt klar. Nicht ab dem Kaufdatum sondern ab dem Einzugsdatum gerechnet. Deine Wohnsitz-Anmeldung erfolgt erst ab dem Einzugstag.

Als Eigentümer muss Du einen Eigentumsnachweis bei der Wohnsitz-Anmeldung erbringen. Siehe auch: https://www.ummelden.de/wohnsitz-ummeldung/

Unter 3. steht das beschrieben. Du kannst die Wohnung auch fertigstellen und hast dennoch keine Not Deinen Wohnsitz umzumelden. Erst wenn Du in der Wohnung lebst, diese also definitiv bezogen hast, ist die Anmeldung beim Bürgeramt erforderlich. Allerdings solltest Du die Frist von zwei Wochen nicht überschreiten. Ansonsten drohen Bußgelder.

Mein Tipp: Genieß die Sonne noch ausgiebig bis Ende 2019 in Qatar :-)

Wieso sollte das so sein. Wenn du hier abgemeldet warst (auch kein Bett bei Mutti) musst du da versteuern wo du lebst.

Die Immobilie hier interessiert erst mal keinen. Erst wenn DU hier lebst musst du hier Steuern zahlen

Warst du aber nur auf Montage und hattest hier einen Wohnsitz (wie auch immer) kann das anders aussehen.