Arbeiten ab 1.8., Gehalt ab 15.9. - muss man dann zwei Wochen unbezahlt arbeiten?

5 Antworten

Du schreibst, daß der Gehaltszeitraum immer der Kalendermonat ist; damit zahlt er einfach 2 Wochen zu spät.

Zur Fällig­keit des Ar­beits­lohns gibt es ei­ne ge­setz­li­che Vor­schrift, nämlich § 614 Bürger­li­ches Ge­setz­buch (BGB). Da­nach ist die Vergütung nach der Leis­tung der Diens­te zu ent­rich­ten. Ist die Vergütung nach Zeit­ab­schnit­ten be­mes­sen, so ist sie nach dem Ab­lauf der ein­zel­nen Zeit­ab­schnit­te zu ent­rich­ten (also spätestens am 01. des Folgemonats).

Du solltest den ausbildenden Betrieb auf die pünktliche Zahlung hinweisen.

Wenn der Monatszeitraum immer am 15. endet, hättest Du bereits am 16.08. für 2 Wochen Geld erhalten müssen oder die ersten beiden Wochen werden Dir dann im September nachgezahlt.

Zahlt ein Unternehmen für den laufenden Kalendermonat am 15. (wie gelegentlich noch im öffentlichen Dienst - zwei Wochen im nachhinein - zwei Wochen im voraus) dann hättest Du am 16.08. für August bereits ein volles Gehalt erhalten müssen.

Du solltest abklären, welche Variante bei Euch angewendet wird; sollte er aber tatsächlich einfach nur 2 Wochen zu spät zahlen, dann solltest Du das, auch als Azubi, nicht so ohne weiteres hinnehmen.

Die erste Antwort, mit der man was anfangen kann... Danke! Dann frage ich nach.

dann bekommst du wahrscheinlich bei einer gehaltszahlung mehr, ansonsten nachfragen. werden die schon verständnis für haben

Wirst du erst ab dem 15.09 bezahlt oder kommt dann das erste Gehalt? Wenn dann das erste Gehalt kommt ist es Normal, denn du wirst ja nicht im voraus bezahlt. Arbeite einen Monat und dann bekommst du das Geld für diesen Monat.

Hallo,

das ist normal. Du bekommst ja auch dein letztes Gehalt voll bezahlt. Der Hintergrund ist die Buchführung bzw. die Dame oder wer auch immer die Gehaltsabrechnung erstellt. Die fängt Ende des Monats damit an, vorher geht es ja auch nicht und zum 15. wird dann gezahlt.

Gruß Kristian

Ja, aber das letzte Gehalt arbeite ich ja auch voll- Zahlung am 15.1. für die geleistete Arbeit vom 1.12-31.12. Die ersten zwei Wochen werden dann über drei Jahre vorausgeschoben und sind dann immer noch nicht gezahlt...

???

Du bekommst am 15.9. das Gehalt vom 1.8. bis 15.9. - also eben einmalig mehr.

Meine Güte...

So ist es aber nicht! Ich bekomme dann nur Gehalt vom 1.8 - 31.8. Bitte vollständig lesen, bevor jemand denkt, Ahnung zu haben, wo er keine hat....

@unserrasmus09

Dann bekommst du eben wenn du mit deiner Ausbildung aufgehört hast am folgenden 15. nochmal das Gehalt für den Monat davor - also alles ok.