Arbeit verpennt, was könnte schlimmstenfalls passieren?

5 Antworten

Also wenn es ein einmaliger Ausrutscher bleibt wirst du mit einer kleinen Standpauke vom Chef und eventuell etwas Gemecker vom Frühdienst welche deine Arbeit mit erledigen musste davon kommen. Sollten sich solche Vorfälle aber häufen gibt es irgendwann eine Abmahnung und wenn danach dann nochmals etwas vor fällt die Kündigung.

Hallo,

es kommt je auf den Betrieb an. Arbeit nicht angetreten heißt mindestens, dass der Chef dich zum Gespräch bittet. Weniger entspannte Firmen würden - keine Entschuldigung deinerseits vorausgesetzt - bestimmt mit einer Abmahnung reagieren...und im Falle einer Wiederholung mit Kündigung. Aber das "leben" alle Firmen anders.

Lieben Gruß

clown999

Kann man nicht pauschal sagen.

Außerordentliche Kündigung wegen "Verschlafen" könnte ein Arbeitsrichter als Überzogen ansehen. Das würde bedeuten, dass der AG das Risiko hat, dass die Kündigung vor Gericht wieder kassiert wird.

Wenn dich der AG also wegen diesem verschlafen Maßregeln will, würde er höchstwahrscheinlich eine Abmahnung schreiben.

Das muss aber nicht sein. Bei uns werden Kollegen die nur einmal unentschuldigt fehlen weder Ermahnt noch abgemahnt. Erst wenn jemand häufiger fehlt gibt es Abmahnung und Kündigung. Das liegt bei uns aber daran, dass wir händeringend Personal suchen, (Schichtbetrieb, körperlich schwere Arbeit, Teilzeit 25 - 30 Stunden, unter 11 € Stundenlohn) weil wir, wie in der Klammer zu sehen ist, nicht gerade Top-Konditionen für neu eingestellte bieten

Erstmal ist sowas unentschuldigtes Fehlen. Aber an dem Tag warst du ja auf der Arbeit gewesen, insofern ist der fall anders gelagert.

Üblicherweise wägen die Richter die Interessen des ARbietnehmer und des Arbeitgebers ab. Eine fristlose Kündigung bei unetnschuldigten Fehlen ist eher die Ausnahme. Bei langjährigen Arbeitsverhältnissen setzten richter eine Abmahnung vorraus.

Danke für die Antwort!

Ich würde dir empfehlen, dass du diesen Sachverhalt deinem Chef entsprechend so schilderst und dich entschuldigt. Eine Kündigung wäre nicht verhältnismäßig und eine Abmahnung, wenn du nie zu spät gekommen bist, auch nicht.

Sollte natürlich nicht mehr vorkommen.