Arbeit nicht im Arbeitsplan eingetragen, bekomme ich dennoch gehalt?

8 Antworten

Ich bin jetzt schon fast 30 Jahre im Berufsleben und ich kenne es gar nicht anders, als dass man - wenn man wegen Beschwerden oder Kranksein spontan zum Arzt muss - an dem entsprechenden Morgen den AG informiert, dass man zum Arzt geht.

Und wenn man es nur auf den AB in der Firma spricht ... dann haben Chef oder Kollegen aber die Möglichkeit, eventuelle Terminarbeiten anders zu verteilen.

Ebenso gehört es sich- finde ich zumindest - anzurufen und zu sagen, wenn man AU geschrieben ist bzw. 2-3 Tage, bevor man wieder da ist, anzurufen und nach einem Dienstplan zu fragen.

vielleicht hätte dich dein Chef ja eingesetzt, wenn du dich zeitnah erkundigt hättest - immerhin musste ja vermutlich jemand für dich einspringen, der sonst auch nicht da gewesen wäre.

Deshalb hätte ich mir vorstellen können, dass man dich eingesetzt hätte - wenn sie gewusst hätten, was mit dir ist.

Was deine Frage wegen des Gehaltes anbelangt - wenn du zum Beispiel einen Vertrag mit 15 oder 20 Wochenstunden hast und dabei 2mal eine Woche arbeitest, bekommst du ja auch bloß die 20 Wochenstunden-Stelle bezahlt, also die Zeit, wo du eingesetzt worden bist. Wenn dein Chef dich wegen der Sache mit dem Krankenschein nicht eingesetzt hat und quasi keine Arbeitsleistung erbracht wurde, muss er u.U. die Zeit auch nicht bezahlen.

Das kommt einfach total auf den Arbeitsvertrag an, den du hast. Also für uns schwer einzuschätzen, auf welcher vertraglichen Grundlage du bezahlt wirst.

Für die Zeit, die du gearbeitet hast, hast du auch Anspruch auf Gehalt. Aber warum fragst du nicht genauer nach, warum dir gekündigt worden ist?

Die Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine BRINGSCHULD

Da hast Du falsch gedacht! Du bist unentschuldigt Deiner Arbeit ferngeblieben soll heißen, Kündigung rechtens. Was heißt Krankmeldung wurde nie verlangt? Das versteht sich von selbst den Arbeitgeber in Kenntnis zusetzen. Wenn alle so denken würden wie Du?

EstherNele  09.12.2013, 10:27

Ganz genau!

Und ich dachte immer, so was ist hinlänglich bekannt ...

Ich hätte als Chef nämlich auch keine Lust, meinen Mitarbeitern hinterher zu telefonieren, um herauszubekommen, warum sie nicht da sind bzw. wann sie wiederkommen ...

Hebelwirkung  10.12.2013, 13:29

Du bist unentschuldigt Deiner Arbeit ferngeblieben soll heißen, Kündigung rechtens

So sieht es aus....

Ohne Leistung natürlich auch keine Bezahlung - wegen selbst verschuldeter Kündigung auch kein Arbeitslosengeld für die nächsten 12 Wochen.....

Da wurde Dein unentschuldigtes Fehlen wohl als fristlose Kündigung Deinerseits gewertet. Hast Du denn Deine Krankmeldung inzwischen abgegeben? Oder wenigstens mal angerufen? Schon zu BEginn der Krankheit angerufen?Bei 3 mal nein hätte ich als Arbeitgeber auch kein Interess mehr, Dich weiter zu beschäftigen. Für die Bezahlung kommt es auf den Vertrag an, den Du hast.