Arbeit auf Abruf?
Meine Mutter arbeitet im Verkauf auf 450€ Basis. Im Arbeitsvertrag stehen die monatliche Arbeitsstunden. Jedoch keine wöchentliche Arbeitszeit. Einteilung der Arbeitszeit kahm immer Samstags nach Ladenschluss. Also für Anfang der Woche konnte man nichts planen. Muss der Arbeitgeber nicht laut Gesetz eine wöchentliche Arbeitszeit , Arbeitsstunden festlegen ? Oder gilt das nur wenn im Arbeitsvertrag steht, Arbeit nach Abruf? Ich Frage mich gerade ob dann gesetzlich die 20Std. gelten. Vielen Dank
1 Antwort
"Auf Abruf" bedeutet, dass man arbeiten muss, wenn man gerade gebraucht wird, etwa weil jemand anderes Urlaub hat, krank ist oder weil gerade besonders viel Arbeit anfällt. Das kann nicht immer so geplant werden, insbesondere wenn jemand plötzlich krank wird.
Welche 20 Stunden? Deine Mutter darf im Monat so viele Stunden arbeiten, dass sie den Verdienst von 450€ nicht überschreitet. Darunter ist alles möglich. Wie viele Stunden sie höchstens arbeiten darf, kommt demzufolge auch auf ihren Stundenlohn an. Ob sie diese Stunden in einer Woche oder in einem Monat arbeitet, ist egal. Sie darf nur nicht länger als 8 Stunden, im Ausnahmefall auch mal bis zu 10 Stunden an einem Tag arbeiten.
Das ist zwar richtig - 20 Wochenstunden passen aber nicht mit einem Minijob zusammen.
Und wenn eine monatliche Arbeitszeit festgelegt ist, ergibt sich daraus eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit.
Ich hatte schon so einen Vertrag, Arbeit auf Abruf. Der Arbeitgeber musste mir alles nachzahlen, natürlich wird er dann Steuerpflichtig.
Steuerklasse 6, da blieb mir nicht mehr viel.
Eben.
Bei einem Minijob und einem Mindestlohn von 9,60 € sind eben nur maximal 10,77 Wochenstunden möglich, um 450 € nicht zu überschreiten.
Wenn im AV steht Arbeit auf Abruf, muss eine wöchentliche Stundenzahl drin stehen. Sonst geht der Gesetzgeber von 20Std. in der Woche aus.