Arbeit annehmen und kurze Zeit später für besseren Job kündigen?

7 Antworten

in der probezeit kannst du von heut auf morgen kündigen.dein chef kann das übrigends auch.also keine angst.unterschreib ruhig den vertrag und dann kündige wenn es sein muss.ich weiß schon.fühlt sich sch... an weil man ja dem chef ni vorn kopf stoßen will, aber glaub mir.er würde es ohne zu zucken tun.denn dafür ist er chef.also keine hämmungen.

§ 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wenn du selber nochmal lesen willst hast hier die §. bei probezeit von sechs wochen hast du zwei wochen kündigungsfrist.

nein - es komt darauf an was im Vertrag steht. PS "hämmungen" ist gleich Hemmungen

es gibt doch erst mal immer eine probezeit - die ist für beide parteien gedacht - mit anderen worten, da kannst du wohl auch feststen, dass es für dich nicht passt. ich kann gut nachvollziehen,

dass dir der spatz in der hand, wichtiger ist als die taube auf dem dach ;-)))

viel erfolg

Bevor Du den einen Arbeitsvertrag unterschreibst, schaust Du Dir am besten die Kündigungsfristen genau an: am Anfang bist Du in der Probezeit, da können wahrscheinlich beide Seiten zum Monatsende kündigen, mit einer Frist von XX Tagen oder Wochen. Das würde ich dann dem zweiten Job sagen, falls er klappt: "Super, ich nehme diese Arbeit sehr gerne an, ich kann aber erst ab nächstem/übernächstem Monat." Wenn dieser AG gute Leute möchte, dann muss er verstehen, dass diese schon an anderer Stelle eine Arbeit haben.

Wenn es hart auf hart kommt, kannst Du fristlos kündigen: Dann bist zu zwar nicht im Recht, aber der alte Arbeitgeber müsste vor Gericht gehen und beweisen, dass Dein plötzlicher Weggang zu einem finanziellen Schaden geführt hat; und das kann er meist nicht, weshalb in solchen Situationen meist nicht geklagt wird. Aber: Wenn der neue Arbeitgeber davon erfährt, wird er Dich für unzuverlässig halten und denken, Du machst es bei ihm genauso. Das sollte man nur im absoluten Notfall machen - und was ist, wenn Du in vielen Jahren nochmal zu dem alten AG willst? Da ist es besser, der hat Dich in einigermaßen guter Erinnerung.

Selbstverständlich kannst Du den ersten Job annehmen und diesen dann kündigen.

Meist wird sowieso eine Probezeit mit einer verkürzten Kündigungsfrist vereinbart. Innerhalb dieses Zeitraums ist also eine Kündigung mit einer relativ kurzen Frist möglich.

Du solltest aber bei Vertragsunterzeichnung darauf achten, dass eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist, falls es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt. Ohne Kündigungsvereinbarung oder Anwendung eines entsprechenden Tarifvertrags der eine Kündigungsmöglichkeit enthält, können befristete Arbeitsverträge nicht ordentlich gekündigt werden.

ja das kannst du - bitte sieh nach in deinem vertrag welche Kündigungszeiten du in der Probezeit hast ....nur das ist wichtig.... alles Gute ....