Apple Garantie Verbraucherschutz?
Servus,
mein MacBook ging gestern kaputt (Hauptplatine defekt) und die freiwillige einjährige Garantie von Apple lief am 15.09.2018 aus. Meine Frage ist jetzt zählt das deutsche Verbraucherschutzgesetz welches 2 Jahre ab Lieferdatum gilt dennoch. Sodass ich die Kosten der Reparatur erstattet bekomme oder zählt diese nicht?
Danke im Voraus
3 Antworten
Gehe mit dem Kaufbeleg oder Kassenzettel zum Geschäft in dem Du das MacBook gekauft hast. Dir steht auf jeden Fall die zweijährige Garantie zu. Wenn Du das MacBook in einem Apple Store gekauft hast, dann kannst Du damit rechnen, dass Apple Dir gegenüber sehr kulant ist.
Wenn der Mangel bei Kauf bereits bestand, greift unabhängig von der freiwillig gegebenen Garantie des Herstellers die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gegenüber dem Verkäufer, wobei Du ab dem 7. Monat in der Beweispflicht bist, dass der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits bestand.
Vielen Dank für deine Antwort. Vorstellen kann ich es mir nicht, dass ich schuldig bei einem normalen Gebrauch bin (Office, programmieren, Adobe). Jedoch kann ich dies nicht beweisen. Nur mündlich also nichts zum vorzeigen bis auf das kaputte MacBook.
Kurz gesagt ich habe wenig Chancen auf den Verbraucherschutz korrekt?
Ich denke Apple verhält sich hier fair und repariert oder tauscht gratis.
Ich probiere es am Freitag mal in München. Danke dir ich hoffe es :)