App - Idee - Patent?

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Leider lassen sich reine Softwareprodukte (und zu diesen gehören Apps) in fast allen Ländern (mit Ausnahme der USA) nicht durch Patente schützen, da Software explizit vom Patentschutz ausgeschlossen ist (siehe z.B. § 1, Abs. 3 PatG).

Der Quellcode unterliegt jedoch dem Urheberrecht. Dadurch wird jedoch lediglich eine 1:1 Kopie des Codes geschützt und nicht die Funktionalität oder das Konzept der Software.

Einzelne graphische Komponenten der Software unterliegen ebenfalls dem Urheberrechtsschutz. Zudem können auch Benutzeroberflächen als Geschmacksmuster (Design) hinterlegt werden.

Für die Anmeldung und Prüfung eines Patents beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) betragen die Amtsgebühren derzeit insgesamt 400,00 € bei elektronischer Anmeldung und 410,00 € für eine Patentanmeldung in Papierform. Für die Aufrechterhaltung des Patents steigen die Gebühren mit den Jahren kontinuierlich an. Von derzeit 70,00 € im dritten Jahr nach Anmeldung bis auf 1.940,00 € im 20. Jahr. Innerhalb der ersten zehn Jahre sind für die Amtsgebühren des DPMA nicht mehr als ca. 1.900,00 € für Anmeldung und Aufrechterhaltung des Patents aufzuwenden. Für die Inanspruchnahme eines Patentanwaltes müssten Sie erfahrungsgemäß weitere 1.500,00 € bis 4.000,00 € einplanen. Für die Patentanmeldung als solche ist die Einschaltung eines Patentanwaltes zwar nicht verpflichtend; in vielen Fällen empfiehlt sich jedoch, die Anmeldung durch einen Patentanwalt formulieren zu lassen. Ganz anders verhält es sich beim Europäischen Patentamt (EPA). Dort sind die Amtsgebühren aus verschiedenen Gründen deutlich höher. Da der Patentschutz auf der Welt nach Ländern gegliedert ist, es gilt das Territorialprinzip, lohnt sich der "Weg über das EPA" erst, wenn in mindestens vier bis fünf Ländern in Europa Patentschutz begehrt wird. Denn es ist günstiger, dann nur eine Patentanmeldung beim EPA anstelle von vier oder fünf Anmeldungen bei den verschiedenen nationalen Patentämtern einzureichen. Derzeit kostet ein durchschnittliches Patent mit einer Laufzeit von zehn Jahren mit Gültigkeit in acht Staaten rund 29.800 EUR.

Vielen Dank :) aber meine Frage: ist es überhaupt möglich nur vorerst eine Idee zu patentieren?

@Juuzz

Selbstverständlich! Patentfähig sind ja ohnehin nur neue Ideen. Alte Hüte kann man gar nicht patentieren lassen. Aber eine Idee muss selbstverständlich ordentlich ausgearbeitet und aufbereitet sein, damit sie überhaupt beim Patentamt eingereicht werden kann. Und dort prüft man dann, ob es sich wirklich um eine patentfähige Idee handelt. Denn nicht Alles, was den Leuten so einfällt, ist auch patentfähig.

@Herb3472

Falsche Antwort in doppelter Hinsicht: Ideen und Konzepte können NICHT geschützt werden, sondern nur deren konkrete technische Umsetzung. Ferner lassen sich reine Softwareprodukte ohnehin nicht durch ein Patent schützen.

Kinder, Kinder....wie stellt Ihr Euch die Wirtschaftswelt vor? Da gehört ordentlich Geld dazu, um ein Patent anmelden und aufrecht erhalten zu können ( siehe Beitrag von Yutaa)

Sagen wir mal so das Geld spielt vorerst keine Rolle.. Und Kind bin schon lange nichtmehr nur meine Rechtschreibung ;)

@Juuzz

Dann würde ich an Deiner Stelle einen Patentanwalt aufsuchen und ihn mit Deiner Idee konfrontieren. Im Übrigen vermute ich, dass es bei Deiner App eher um einen Musterschutz denn um ein Patent gehen wird. Aber das sagt Dir Alles der Patentanwalt.