App entwickeln - Will das Finanzamt da auch seinen Anteil?

6 Antworten

Auf jeden Fall soltest Du mal ein paar Steuerberater abtelefonieren und fragen, was für eine Erstberatung für Deinen Kleinstbetrieb haben wollen.

Das sind dann Betriebsausgaben.

a) Umsatzsteuer bis zu 17500 Einnahmen im Jahr steuerfrei, Keine USt den Kunden in Rechnung stellen, aber auch keine Vorsteuer (Umsatzsteuer von Lieferanten) abziehen können.

b) Gewerbesteuer Wenn freiberufliche Einnahmen, dann nicht gewerbesteuerpflchtig, als Gewerbetreibender Freibetrag 24500 Gewinn (Einnahmen-Ausgaben) pro Jahr

c) Einkommensteuer bei Verlust im ersten Jahr (mehr Kosten als Einnahmen) gibt es deinen persönlichen Steuersatz zurück. Ist also abhängig von deinem Gesamteinkommen.

bei Gewinn von x bis y Prozent (max 42%) im Jahr.

Ist genauso abhängig von deinem steuerpflichtigen Gesamteinkommen, also hier nicht zu sagen.

Belege alle sammeln. usw. usw.

Du kannst das Gewerbe jetzt schon anmelden, als Nebengewerbe, und zeichnest jetzt schon deine A u f w e n d u n g e n und A u s g a b e n auf. Gib sie in deiner jährlichen sterererklärung an, unter G wie Gewerbe oder F wie freiberufliche tätigkeit. (Geistige Leistungen) Die kannst du später gegenrechnen, wenn daraus Einnahmen erzielt werden sollten.

Ja, das muss man dann tun.

Ja, wenn Du Einnahmen erzielst, sind diese Einnahmen steuerpflichtig.