Apothekerin verweigert Verkauf von Medikamenten?

9 Antworten

Du schreibst nicht um welche Medikamente es sich handelt. Wenn es welche sind, die von Jugendlichen als Suchtmittel missbraucht werden können, finde ich das Verhalten der Apothekerin sehr verständlich und auch richtig.

Das ist die alleinige Entscheidung des Apothekers. Siehe "Berufsordnung" und Merkblatt zum Thema.

§ 6 Maßnahmen gegen Missbrauch und zur Abwehr von Risiken


(2) Der Apotheker hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten an Kinder und Jugendliche.



https://www.abda.de/uploads/tx_news/FB_AM_Abgabe_Kinder.doc

Ich finde es eher lächerlich hier von Bevormundung zu reden.... 

Gegen das Verhalten der Apothekerin gibt es nichts einzuwenden. U. 18 Jährige sind nicht voll geschäftstüchtig und jeder Händler kann entscheiden ob er einen Handel eingeht oder nicht. Auch Apotheker. Und wenn ein Medikament ein Gefahrenpotential birgt, sodass die elterliche Aufsicht sinnvoll sein kann, hat sie zudem im Interesse des Jugendlichen gehandelt.

Was wäre, wenn sich ein Minderjähriger Schaden mit so einem Medikament zufügt? Versetze dich doch mal in die Lage der Frau, die einem Kind ein gefährliches Pharmakon aushändigt...

Nun,wenn die Apothekerin deinem Sohn dieses Medikament nicht aushändigt, warum holst du es nicht ab ? Wenn der Arzt das Medikament verschrieben hat, sollte es die Apothekerin auch aushändigen. Bevor du da lange Beschwerden planst, wechsle die Apotheke und hole das Medikament bei einer anderen Apotheke ab.

Apothekerin verweigert Verkauf von Medikamenten?

Dann hole Du dies als personensorgeberechtige Person ab, wo ist das Problem ?

Bei einem Medikament welches mit einem Rezept für deinen Sohn ausgestellt ist, greift das BGB, dort ist dein Sohn mit 14 zwar beschränkt geschäftsfähig, aber halt nicht im voll geschäftsfähig.

Die Apothekerin kann das Medikament an deinen Sohn verkaufen, muss aber nicht.