Aok versicherung und Arbeitslos?

7 Antworten

Hallo,

wenn er nach seinem 23. Geburtstag das Studium beendet und nicht verheiratet ist, kann er nicht mehr kostenlos familienversichert sein. § 10 SGB V

Wenn er in den den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat, kann er bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Es wird frühestens ab Tag der Antragstellung gezahlt.

Wenn er nicht bei den Eltertn lebt und bedürftig ist, kann er beim Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragen. Es wird aber frühestens ab Antragsmonat gezahlt.

Wenn er keine Leistungen als Arbeitsloser bekommt, hat er die Krankenversicherungsbeiträge selbst zu zahlen. Wenn er Einnahmen unter 1000 Euro monatlich hat, gilt auf Antrag und mit Nachweis der Mindestbeitrag von ca. 190 Euro monatlich. § 240 SGB V

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Korrekt und ausführlich wie immer!

Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegt bei 1038,33 €, aber das spielt hier ja keine Rolle :-)

Die Krankenkasse wird nur von der Arbeitsagentur bezahlt, wenn er einen Leistungsanspruch hat.

Sobald er das 23. Lebensjahr vollendet hat, wird er automatisch "freiwilliges Mitglied" der bisherigen Krankenkasse. Und zwar zum jeweiligen HÖCHSTPREIS (knapp 800 €).

Das bleibt auch so lange, bis er sich dort einmal hin bemüht, und seine finanzielle Situation darlegt.

Dass er sich demnächst mal bei der Arbeitsagentur meldet, interessiert die Krankenkasse nicht.

Die Krankenkasse zahlt NIE die Beiträge der Krankenkasse...

Da er vermutlich keinen Anspruch auf ALG I oder II hat, wird auch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Bedeutet: Er wird freiwilliges Mitglied der AOK und muss den Mindestbeitrag (ca. 190€ pro Monat) aus eigener Tasche zahlen.

So lange er sich dort nicht meldet, wir der HÖCHSTBEITRAG fällig.

Zunächst muss sich der Betreffende arbeitssuchend melden. Die AOK hat allerdings dahingehend Recht, dass er die Beiträge selbst leisten muss, da er ohne Erfüllung der Anwartschaftszeit keine Leistungsansprüche gegen die ALV hat, und somit auch keine KK Beiträge bezahlt werden.

Hat sich Dein Sohn denn nicht vor Ende des Studiums um einen Arbeitsplatz bemüht? Jetzt muss er seine Krankenversicherung selbst übernehmen. Vermutlich hat er noch nie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlt. Wie sollte er dann da etwas bekommen?