Anzeigen oder Schmerzen Geld verlangen?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Anzeigen? 67%
Schmerzen Geld? 17%
Den Eltern bescheid sagen ? 17%

6 Antworten

Du kannst das alles schon machen.

Allerdings wird das andere Kind wohl auch erst 12 sein und ist somit nicht Strafmündig.

Nun er ist so um die 14 Jahr alt und nicht in der gleichen Klasse

@HRRJOKER

Ja, du kannst das alles machen.

Ich würde allerdings eher mit den Eltern reden. ... und den Rest je nach Situation entscheiden:

War es ein Unfall beim groben Spielen? Oder böswillige Absicht?

Hat sich das Kind nach der Sache entschuldigt?

Sind bleibende Schäden zu erwarten?

Kommen solche Aktionen öfter vor?....

@MaryLynn87

Also mit böser Absicht war daß Dan hat er sich nich entschuldigt sondern ihn beleidigt und das war das 4 Mal und die Narbe bleibt für immer auf der Nase

Zivilrechtlich können unter 14-Jährige durchaus haftbar gemacht werden und wegen ihrer Tat Schmerzensgeld, beziehungsweise Schadensersatz zahlen müssen. Denn im Zivilrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Personen regelt, sind die Altersgrenzen anders gestaffelt. Ab dem siebten Lebensjahr kann es sein, das ein Kind für einen von ihm verursachten Schaden haften muss. Nämlich dann, wenn es zum Tatzeitpunkt verstehen konnte, dass es sich schädigend verhält.

https://www.dw.com/de/wenn-kinder-straftaten-begehen/a-49534438

Hier gibt es den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht. Strafrechtlich ist ein 13-jähriger nicht zu belangen ..... zivilrechtlich geht man i.d.R. davon aus, dass ein 13-jähriger deliktfähig ist.

https://www.helles-koepfchen.de/artikel/3274.html

https://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag8.html

Den Eltern bescheid sagen ?

Ich würde mit den Eltern reden und vielleicht erstmals privat nach einer Entschädigung in Form von finanziellen Mittel fragen, da das natürlich ein Verhalten ist, was gar nicht klar geht. Falls diese Verweigert werden solle, würde ich Schnerzensgeld beantragen.

Vor allem würde ich mit dem Lehrer sprechen, der sollte das auch wissen und vor allem dafür sorgen, dass so etwas in seiner Klasse nicht vorkommt.

@Agnes2019

Genau so sollte man es auch machen. Im alter von 12 Jahren ist die Entwicklung des Kindes noch sehr von pädagogischer Betreuung abhängig, welche von den Lehren dann auch getätigt werden sollte.

Anzeigen?

du solltest allerdings erst einmal die Gründe suchen, aber wenn es nicht angefangen oder provoziert hat bei einer gebrochenen Nase ruhig anzeigen. Bedenke aber, dass wenn der/die Täter auch unter 14 sind, sie nicht strafmündig sind und dann so gut wie gar nichts passiert. Dann kann es besser sein, mit den eltern zu sprechen, wenn diese vernünftig sind und ihnen das nicht egal ist.

Versuch ist es wert...

Anzeigen auf jeden Fall...