Anzeige, zu schnell gewesen -> Führungszeugnis?

4 Antworten

Hallo dreqi123,

Ordnungswidrigkeiten, die mit:

  • einem Verwarnungsgeld oder mit
  • einem Bußgeld

geahndet wurden, stehen nicht mit im Führungszeugnis drin.

Im Führungszeugnis werden nur rechtskräftige Verurteilungen zu

  • einer Geldstrafe oder zu
  • einer Freiheitsstrafe

aufgenommen. Sind keine weiteren Einträge im Bundeszentralregister vorhanden, werden selbst nur dann Verurteilungen in das Führungszeugnis eingetragen, wenn die Strafe

  • Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
  • Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten

beträgt. Von den Einträgen in das Führungszeugnis erfährt ein Arbeitgeber aber natürlich nur dann, wenn er von Dir die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt. In der Regel ist das allenfalls nur bei der Einstellung der Fall. Die wenigsten Arbeitgeber verlangen in regelmäßigen Abständen ein Führungszeugnis.

Schöne Grüße
TheGrow

Ja, und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. Der AG bekommt das nicht mit.

Hallo.

Bei Bussgeldern in der Höhe kann der Führerschein weg sein.
Wie schnell durftest du den fahren, und schon mal was kassiert?