Anzeige wegen Warenbetrug (EBAY)
Hallo ich habe vor einigen Monat einen gegenstand bei Ebay für 50€ verkauft Der Käufer wollte diesen Artikel über meine Private Nachrichten und ohne Ebay kaufen.. Er schickte mir das Geld und ich ihm die Ware (als Päckchen, unversichert) Nun hat er mich bei der Polizei angezeigt da er den Artikel nicht erhalten hat.. Doof ist das ich den gegenstand 2x hatte und kurz darauf nochmal richtig über Ebay verkauft habe aber ich habe Zeugen die beim Verpacken und Wegschicken dabei waren..
Nun muss in in wenigen Tagen zur Polizei und stellung nehmen
Wie sollt ich dort vorgehen? Meine Geschichte erzählen (wird teilweise etwas lückenhaft da alles schon ca 6 Monate her ist) oder lieber direkt meine aussage verweigern?
Der Gegenstand wurde nicht über die Artikelseite gekauft sondern fragte nach einem Sofortkauf und so wurde dies dann auch gemacht.. Vorbestraft bin ich nicht und habe auch schon 10+ postive Bewertungen bei Ebay Bitte um Rat was ich am besten nun tun kann Auf einer weise bin ich auch nicht bereit ihm das Geld zu erstatten da meine Ware ja nicht mehr in meinem besitzt ist und ich selbe dafür bezahlt habe..
MfG
10 Antworten
Und das ist der Knackpunkt aus späteren Deiner Antwor / Angabet:
Die eigentliche Ebayaktion habe ich mir versicherter Versandangegeben und obwohl er auserhalb von Ebay gekauft hat er auch versicherten Versand bezahlt.. Ich hab es aber verpeilt und es als kleines Päckchen versendet
Du hast Dich nicht an den gezahlten und vereinbarten versicherten Versand gehalten und bist jetzt für die Erstattung zuständig Punkt.
Das Thema hätte längst erledig sein können, ohne Anzeige, wenn Du Dich sofort um die Erstattung gekommert hättest, mit einer freundlichen Entschuldigung, dass Du versehentlich als Päckchen versendet hast.
Ich denke, Deine Korespondenz über die Anglegenheit liegt vor. Zur Polizei musst Du nicht, würde ich jedoch in diesem Fall mit der Korrespondenz Deinem Verpackungs- und Versandzeugen hingehen und mit Deinem Einverständnis die Rückerstattung vorzunehmen. Die Anzeige sollte entkräftet werden.
Hast Du den Schriftverkehr noch? Und habt Ihr Euch beide darauf verständigt, dass die Ware unversichert verschickt werden soll? Und wenn Du einen Zeugen hast, der eben den Versand bestätigen kann, würde ich sagen, dass Du nichts zu befürchten hast. Bei Privatkäufen trägt meines Wissens der Käufer das Risiko, wenn ein Päckchen nicht ankommt.
Zukünftig aber lieber versichert verschicken, dann lässt sich das Paket auch mit Sendungsnummer nachverfolgen.
Raffael,
wenn mit dem Käufer unversicherter Versand vereinbart oder gar von ihm gewünscht war, kann dir - da du ja, lt. deinen Angaben, Zeugen hast - nicht viel passieren.
Mach deine Aussage einfach wahrheitsgemäß und benenne dabei auch gleich die Zeugen, der beim EInpacken der Ware und bei der Abgabe bei der Post dabei war.
Der Gefahrenübergang geht beim Privatverkauf dann mit Einlieferung beim Versender auf den Käufer über.
Sollte allerdings ein versicherter Versand vereinbart gewesen sein, dann hast DU den Schaden auf jeden Fall zu tragen, wenn du auf die "Versandversicherung" verzichtet hast; denn dann hast DU das Versandrisiko übernommen.
Aber auch das wäre dann kein Betrug - sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Raffael - das hat sich jetzt überschnitten mit dieser Aussage von dir:
Es wurde gar nichts verbeinbart.. Die eigentliche Ebayaktion habe ich mir versicherter Versandangegeben und obwohl er auserhalb von Ebay gekauft hat er auch versicherten Versand bezahlt.. Ich hab es aber verpeilt und es als kleines Päckchen versendet
Das ist es, was ich angesprochen habe.
Du bist definitiv zur Erstattung verpflichtet, da du auf eigene Faust auf die Versandversicherung verzichtet hast. Denn wäre er versichert gewesen, hätte DHL den Schaden ersetzen müssen, wenn das Paket nicht ankommt. Dieses Risiko hast mit Verzicht auf diese Versicherung DU übernommen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Betrugsanzeige halte ich nach wie vor für Unsinn; zumal du Zeugen für die Einlieferung hast. Ich denke, DAS wird im Sande verlaufen.
Ich versuche aus dem Geschreibe was herauszulesen.
Du hast etwas für 50,- Euro bei eBay angeboten. Der Kauf wurde aber außerhalb von eBay abgeschlossen, was ja schonmal gegen die eBay Grundsätze verstößt, wenn dies innerhalb von eBay von einem Käufer erbeten oder von einem Verkäufer angeboten wird.
Du hast die Ware dann als unversichertes Päckchen versichert und kannst somit auch nicht beweisen, dass du die Ware tatsächlich verschickt hast. Das ist schonmal Problem Nr. 1, denn vor Gericht wird man dir erklären, dass eine Sache nur dann als versendet gilt, wenn der Absender dies auch mit einem entsprechenden Schriftstück nachweisen kann (Einlieferungsbeleg). Das wird oft verwechselt. Nicht der Käufer haftet, sondern der Absender. Dabei geht es aber nicht um das Transportrisiko, sondern in 1. Linie wirklich um den Beweis, dass die Ware tätsächlich verschickt wurde.
Weiter im Text: Der 1. Käufer hat dich dann also angezeigt, weil die Ware nicht kam und du das Geld wohl auch nicht zurückerstattet hast.
Du hast diesen Gegenstand 2x besessen. Beim 2. Verkauf hast du es zwar mit Nachweis verschickt, diesen aber wenige Tage später vernichtet. Der 2. Käufer hat dich dann wohl ebenfalls angezeigt, weil er weder Geld noch Ware erhalten hat. Hätte ich auch so gemacht.
Das beste wird sein, wenn du mit der Polizei kooperierst und die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit sagst. Insgesamt dürfte es ja nur um einen Betrag von insgesamt 100,- Euro gehen (2x 50,- Euro). Warum hast du es nicht einfach zurückgezahlt?
Die 2. Geschichte mit DHL und Zeugin und Nachweis weggeworfen kaufe ich dir nicht ab.
Deine 10 positiven Bewertungen interessieren weder Polizei, noch die Opfer, noch den Staatsanwalt. Sage die Wahrheit und sorge für klare Verhältnisse. Also zahle den Opfern ihr Geld zurück und entschuldige dich bei Ihnen höflich und aufrichtig. Dann geht die Sache sicher glimpflich aus.
Und du bist jünger als 18. Du hast auf eBay nichts zu suchen. Und du hast Ware gekauft und mit Gewinnabsicht weiterverkauft. Das wird dann auch für das Finanzamt interessant.
Was kann schlecht daran sein einfach die Wahrheit zu sagen? Ich hatte in meinem Leben noch nie Probleme mit der Polizei. Selbst wenn ich mal in einer Polizeikontrolle war oder als Zeuge aussagen musste. So wie es in den Wald hineinruft ...
Irgendwann kommt die Wahrheit sowieso raus. Warum also schweigen und es noch künstlich in die Länge ziehen?
Ich habe nur die juristischen Maximal-Folgen aufgezählt.
Warum er den 2. Verkauf aufgezählt habe, habe ich jetzt nicht so recht verstanden. Angeblich hatte er die Ware ja 2x da. Somit war diese Aufzählung unnötig.
Und Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 verschiedene Paar Schuhe.
Erst recht, wenn man ohne juristischen Beistand bei der Polizei aussagt.
Dass die vorliegende Frage mal wieder sehr unklar formuliert ist, lässt sich aber wirklich nicht abstreiten.
Ich glaube du hast was falsch verstanden. Die Ware an den ersten Verkäufer hat er mit einenm Zeugen über DHL verschickt, aber er hat sonst keinen Nachweis und der Kauf war außerhalb von Ebay. Der Käufer hat ihn angezeigt. Der zweite Käufer war auf Ebay und hat die selbe Ware gekauft. Der zweite Käufer hat die Ware auch erhalten. Aber es kommt jetzt natürlich so rüber, als hätte er dem 1. die Ware nicht geschickt und die dafür dem 2. auf Ebay verkauft. Also muss nur 50 Euro bezahlen.
Er hat ja geschrieben, dass er die Ware 2x besessen hat. Warum zählt er dann den 2. Fall auf der angeblich komplikationslos verlief? Das irritiert doch nur.
Nein.. Der erste der auserhalb von Ebay gekauft hat, hat mich nun angezeigt das er die Ware nicht erhalten hat... Der 2te Käufer der über Ebay den Artikel gekauft hat die Ware auch nachweislich bekommen aber der war zufrieden mit seinem Kauf
Und warum zählst du den 2. Verkauf dann extra mit auf? Es hätte doch genügt, wenn du einfach gefragt hättest was passiert, wenn ein Käufer seine Ware nicht erhält und Anzeige wg. Warenbetruges erstattet. Geht schon ziemlich wirr zu in deiner Frage.
Er hat es gesagt, weil es für die Polizei ja jetzt so aus sieht, als hätte er ein und dieselbe Ware gleich zweimal verkauft, aber nur einmal geliefert.
Zweimal an den gleichen Käufer? Warum sollte die Polizei das glauben?
Dir mangelt es aber auch an Textverständnis oder?(Nicht böse gemeint). Ich versuch es aber nochmal kurz zu fassen:
Der Fragesteller hat 2 mal die selbe Ware, sagen wir 2 mal den selben Drucker.
Er stellt den ersten Drucker bei Ebay rein. Ein Interessent meldet sich und kauft den Drucker, allerdings nicht über Ebay sonder privat.
Der Fragesteller verschickt den Drucker unversichert, obwohl der Käufer versichert bezahlt hat.
Der Fragesteller stellt den zweiten Drucker rein und findet einen Käufer auf Ebay.
Dann meldet sich der erste Käufer und sagt, er hat den Drucker nicht.
Wenn die Polizei das jetzt sieht, denkt sie vermutlich folgendes:
Der hat doch den selben Drucker zweimal verkauft aber nur an einen geliefert.
Deswegen hat er es erwähnt.
Erzähle es so wie hier.Zusätzlich kannst du noch Zeugen benennen.Frag vorher die Zeugen ob du sie mit angeben darfst.Gibst du einfach Zeugen an und die wollen das nicht bringt dir das nichts.Wurde unversicherter Versand vereinbart,dass bedeutet der Käufer war mit dem unversicherten Versand einverstanden dann ist das nicht dein Problem. Tipp:Als Privatverkäufer ,soweit erforderlich,grundsätzlich Ware versichert verschicken und Belege aufbewahren. Lg
Mit der Polizei zu kooperieren ist eine schlechte Idee.
Nebenbei: Habe ich das irgendwo übersehen? Wo steht denn, dass der zweite Verkäufer ebenfalls Anzeige erstattet - weil keine Ware erhalten - hat?
Dem Frager müsste nachgewiesen werden, dass er von Anfang an vorhatte, keine Ware zu verschicken. Dass er nun nur einen Freund statt einen Einlieferungsbeleg als Beweis hat, ist nur zivilrechtlich interessant - und da kommt dann auch noch die Minderjährigkeit hinzu.
Und die gewerbliche Absicht hatte er - einem seiner Kommentare nach plausibel - nicht.
Mach dem mal nicht so eine Angst :D