Anzeige wegen Warenbetrug auf Kleiderkreisel - welche Strafe?

3 Antworten

Entschädige zuerst mal den Geschädigten (nachweisbar, z.B. mit Überweisung) und entschuldige Dich natürlich. Wenn es da noch mehr Geschädigte geben sollte diese natürlich auch. Wenn Du ganz großes Glück hast zieht er vielleicht die Anzeige zurück. Aber auch wenn nicht sieht der Richter zumindest Deinen guten Willen und verdonnert Dich nur am unteren Ende des möglichen Strafmaßes.

das wird dann ein Richter entscheiden.

Auf jeden Fall solltest Du zunächst dem Geschädigten sein Geld zurückzahlen und Dich entschuldigen.

Ich verstehe nicht, warum du das überhaupt gemacht hast. Also du hast das Geld bekommen und nichts verschickt? Das kann noch was werden...

hatte in dem zeitraum bisschen stress hier und da.. und ich habs ja auch nicht mit absicht gemacht. hab ja viele sachen auch weggebracht aber die ein oder andere sache halt übersehen. und das meiste war halt "getauscht" also ware gegen ware.. aber ich würde jetzt gerne lieber eine hilfreiche antwort bekommen:/