Anzeige wegen "Vogel zeigen"

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Man kann wegen Ales verklagen aber der Richter würde denken das er gestört es wegen so etwas Vogel zu zeigen und er hat ja keine beweise kann ja sein das du es jemande andern gezeigt hast mach dir keine Sorgen so wir wird es nicht kommen und du kannst ihn ja auch anzeigen weil er ein Foto von dir gemacht hat kein Grund zur sorge

Vielen Dank dies beruhigt mich. Weißt du vllt was trotzdem die Folgen solch einer Anzeige wären ?

Nun die Frage kann der andere Autofahrer mich verklagen oder anzeigen ?

Jep! Wenn es so war? Vogel zeigen ist eine Beleidigung, aber wie soll er das beweisen? Ich würde das locker sehen.

Mach dir keine Sorgen der hat das längst vergessen. Es sei denn der andere Autofahrer hatte so ein dunkelblaue Uniform an und ein Blaulicht auf seinem Auto. Verklagen kann er dich, wenn er möchte. Dazu müsste er eine Klageschrift bei einem Gericht einreichen, was für einmal Vogel zeigen m.E. etwas viel Aufwand ist. Beim Auto fahren, kochen schnell mal die Emotionen hoch, weil jeder denkt, dass er im Recht ist und 5min später ist wieder alles vergessen.

Nun ja: Der "Autofahrergruß" ist Beleidigung und damit eine Straftat. Der angeblich Beleidigte könnte Strafanzeige erstatten. Allerdings macht sich bei weitem nicht jeder diese Arbeit der es im ersten Moment angedroht hat.

Naja der Mann sah ziemlich agressiv aus. Ich habe damit auch gar nicht gerechnet und ehrlichgesagt mit dem schlimmsten gerechnet. Weil bin eine junge Frau und sozusagen Fahranfänger.

@Ira4ka08

Lieber Armin, was du schreibst, ist kompletter Unfug. Eine Beleidigung ist keine Straftat. Der angeblich Beteiligte könnte eine Anzeige, wegen Beleidigung machen. Mehr nicht. Wenn eine Beleidigung eine Straftat wäre, würden wir alle wohl im Knast sitzen.

@ArminSchmitz

Auch mal Schönfelder lesen. Der ist zwar 10x so dick, wie das eigentliche Gesetz aber für dich würde es sich lohnen. Bevor du alle ins Gefängnis steckst.

Strafbar ist demnach die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen. Die Kundgabe muss ehrverletzend sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist.

Ich lasse den Zusatz mal weg, wer hier keine Ahnung hat.

@GordonVance

Der Schönfelder ist nur eine Gesetzessammlung. Nimm Dir mal einen Kommentar zum StGB zur Hand und schau nach, was alles als Beleidigung geahndet werden kann. Den "Vogel" zeigen gehört dazu.

@ArminSchmitz

Brauch ich nicht. Ist die Kundgabe ehrverletzend oder eher unhöflich und taktlos?

nein es ist AUSDRÜCKLICH bei gefahr erlaubt zu hupen.

es war ja auch gefahr vorhanden, denn er wäre fast in mich reingefahren

@Ira4ka08

deshalb sag ich's ja :D