Anzeige wegen übelste Beleidigung?

3 Antworten

Hallo!

Das kommt immer auf die Umstände an. Wenn er zu ihr an der Haustüre " du bist doof" sagt, ist deine Freundin vielleicht auch beleidigt aber es wird nichts geschehen denn außer den Beiden hat es niemand gehört.

Wenn er es aber öffentlich macht, "derbe" Worte benutzt oder ihr Droht und dann gibt es auch noch Zeugen, dann kann dem durchaus nachgegangen werden.

Wenn es sich um etwas Einmaliges handelt wird es aber wahrscheinlich bei einer Verwarnung bleiben.

Die beiden sollten sich lieber dringend aus dem Weg gehen. Dann brauchen sie auch keine Polizei.

ER ist nachtragend ohne ende,vergisst nicht und in allem Extrem,ausserdem schon 65 jahre alt und Trockener Alkoholiker

Das schlimmste er lügt alles,er lässt meiner Freundin keine eigene meinung,unterstellt ihr etwas,verdreht ihr das Wort im Mund

Ja Sorry Kindergardenzeit echt wahr ist das.Nur das der Ex schon 65 Jahre ist,nicht mit ihm zu reden ist,wir glauben ja auch nicht das daß normal ist.er ist ausserdem Trockener Alkoholiker,und es ist ihm nicht beizukommen,er wird auch aggressiv,und ist völlig ausser sich.

Gruß

Sorry aber irgendwie erinnert mich das man meine Kindergartenzeit:
-Du hast aber gesagt das.....
-Nein, hab ich nicht.
-Oh wohl, hast du doch!

Wegen so etwas zeigt man sich nicht an. Das regelt man privat und trägt es nicht in der Öffentlichkeit aus!