Anzeige wegen schwarz fahren steht das in der Akte?

3 Antworten

Nein, sowas wird nicht eingetragen. Wenn Du die 60,- Euro innerhalb der gesetzten Frist zahlst, ist alles in Ordnung.

Ist mir auch schon passiert - zuhause blöderweise meine Jahreskarte vergessen und ausnahmsweise meine Handtasche mit dem Ausweis nicht dabei gehabt.

lg Lilo

Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann jedem mal passieren. Da zahlt man im schlimmsten Fall den doppelten Fahrpreis, mindestens 60,- und gut ist.
Diese 60€ sind keine Strafe sondern das erhöhte Beförderungsentgeld. Das setzt sich zusammen aus der Nachlösung der Fahrkarte + Bearbeitungsgebühr.

Nun kann aber auch eine Straftat in Frage kommen, Erschleichung von Leistungen oder Betrug, 
und dann ist eine Anzeige schon bei der ersten Tat gerechtfertigt.
Für eine Straftat muss aber Vorsatz vorliegen, da das in den meisten Fällen nicht beweisbar ist verzichten die 
Verkehrsunternehmen beim ersten und vllt. noch zweitem Mal auf eine Anzeige. (Arbeitsaufwand). 
Sollte aber bereits beim ersten Schwarzfahren Anzeichen für einen Vorsatz bestehen (Verstecken, verfälschte/falsche Fahrkarte, Falschangaben ...) 
so kann das VU schon bei der ersten Tat Anzeige erstatten.
Erst dann wird über eine Strafe verhandelt und erst nach einer Verurteilung bekommst du einen Eintrag.


und die Polizei wurde gerufen.

Das ist zwar eher unüblich - zumindest wenn Du nicht renitent warst - aber schlussendlich ist es auch egal.

Bei uns ist es so, dass Du - wenn Du mit dem Ausweis beim Betreiber der Linie vorbeigehst - die 60 EUR nicht zahlen musst. Kostet dann nur um die 10 EUR. Aber Du hast nur eine Woche Zeit dazu.

Die 'Anzeige' selbst hat keine weiteren Folgen.

ES1956  12.12.2017, 09:48

Die Polizei kommt immer wenn die Personalien nicht anders feststellbar sind. Das Nachzeigen geht nur wenn man einen gültigen persönlichen fahrausweis besessen hat ( und den nur nicht vorzeigen konnte) Eine Anzeige kann selbstverständlich Folgen haben, eine Verurteilung z.B.

AnReRa  12.12.2017, 10:01
@ES1956

Ich habe "Ausweis" als "Fahrausweis" also Monatskarte etc. missverstanden ...
Dann hast Du natürlich recht.

Dann machen wir dem TE mal Angst:

Was viele nicht wissen: Neben dem erhöhten Beförderungsentgelt kann das Schwarzfahren auch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer etwa vor Antritt der Fahrt bewusst oder versehentlich keinen Fahrschein gekauft oder vergessen hat, seinen Fahrschein zu entwerten, der kann sich wegen „Erschleichens von Leistungen“ gemäß § 265 a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen. Bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe droht nach dieser Vorschrift demjenigen, der „die Beförderung durch ein Verkehrsmittel (…) in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten“.

In der Praxis wird man die 60 EUR zahlen und gut ist.
Mehr muss wohl nur der notorische Schwarzfahrer erwarten.