Anzeige wegen Schlägerei

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was soll auf ihn zukommen wenn er den anderen nicht verletzt hat oder nicht konnte ? der unbekannte zeigt dein bruder ja nur an damit er bessere chancen hat nicht einen reingewürgt zu bekommen. also wenn das sein erster vorfall mit 29 ist brauchst du dir wegen "nichts" oder anfangen einer schlägerei nicht sonderlich gedanken machen was passieren könnte

die Anzeige kommt ja jetzt von der Polizei, nicht von dem anderen der Schlägerei weil der ist ja gleich danach weggegangen

@Daawu

ok, verstehe.. trotzdem ist nichts weiter schlimmes zu erwarten. wenn dein bruder eine entsprechend gute aussage macht. er soll sagen das er mal was zuviel getrunken hat und ihn nur ein bisschen angerempelt (wenn du aussagen musst sagst du das gleiche ) und dann erzählst du was der gemacht hat, der weg ist dann wird das nicht so schlimm :)

@KayOne77

Ok, Vielen Dank

Oha! Da hast Du unter Umständen deinen Bruder ans Messer geliefert.

Grundsätzlich gilt: Bei der Polizei muß man nicht aussagen. Und wenn man nicht weiß, was eine solche Aussage bewirkt, dann HÄLT MAN DAS MAUL! Insbesondere, wenn man besoffen ist.

Wen man das nämlich mal "nüchtern" (sorry, das Wortspiel mußte sein ;-) betrachtet, hat dein Bruder mit den Handgreiflichkeiten angefangen. Also kann die Gegenseite auf Notwehr plädieren. Somit hat Deine Aussage also nochmal die Schuld deines Bruders bestätigt, obwohl Du eigentlich hier ein Zeugnisverweigerungsrecht (sogar vor Gericht!) hättest.

Leider ist es sehr viel schwieriger, eine einmal getätigte Aussage zu widerrufen, als erst mal gar nichts zu sagen.

Dein Bruder hat somit jetzt eine Anzeige am laufen. Ob die jetzt direkt von der Staatsanwaltschaft auf Grund deiner Aussage kommt oder von einem der Beteiligten gemacht wurde, ist erst Mal unerheblich.

Dein Bruder sollte auf jeden Fall zum Arzt gehen und die "Schäden" dokumentieren lassen - als Beweis für ein mögliches Gerichtsverfahren. Dann kann er nichts weiter tun als abwarten. Entweder der Staatsanwalt stellt das Verfahren gegen Auflagen (sprich Geldbuße o.ä.) ein, dann zahlt er und die Sache ist vergessen. Wird wahrscheinlich passieren, wenn keiner der anderen Beteiligten Anzeige erstattet hat.

Ansonsten landet das Ganze vor Gericht - dann soll er sich einen Anwalt nehmen, der ihn in dieser Sache weiter berät.

ist ja egal, kannst deine Aussage natürlich zurückziehen, aber die Anzeige selber kam wahrscheinlich von der Disco und somit wird er wohl hausverbot kriegen und ne kleine Strafe ala sozialstunden, mehr nicht. Anders wäre es, wenn die angegriffene noch anzeige erstatten. Dann geht es um Schmerzensgeld, weil du ja so intelligent warst, deinen Bruder zu verpfeifen. Habe ich noch nie erlebt.

die Anzeige kam nicht von der Disco sondern nun von der Polizei. Ja das haste Recht aber als die Polizei kam, war ich auch so betrunken das ich nicht daran gedacht habe nun eine falsch Aussage zu machen.

Eine Schlägerei beim Feiern ist sicherlich nichts üngewohliches. Da die Staatsanwaltschaft oftmals an Solchen kleineren Streitigkeiten kein Interesse hat (was ja den Arbeistaufwand auch nicht rechtfertigt) kann dein Bruder davon ausgehen das er im Höchstfall ein paar Sozialstunden ableisten muss... Mit mehr würde ich jetzt nicht rechnen.

absolut korrekt ! die staatsanwaltschaft guckt in die ackte und schreibt ihm sozialstunen auf.. dann schließt er sie wieder!

Aha genau die Polizei hat ihn zusammengehauen natürlich ist klat