Anzeige wegen Sachbeschädigung und sonstige an Kfz

9 Antworten

Hingehen musst Du, Deine Personalien angeben musst Du auch. Zu Sache selbst, Tathergang und diese Dinge brauchst Du keine Aussage machen (Polizei / Staatsanwaltschaft), jedoch bei der Gerichtsverhandlung.

Wirst Du müssen, sonst machst Du noch alles viel schlimmer.

Auch wenn deine kriminelle Energie verabscheuungswürdig ist, so hast du doch das Recht deine Aussage gegenüber der Polizei zu verweigern.

Ich entnehme der Seite: http://www.bella-ratzka.de/service/reden-oder-schweigen/

auszugsweise.......

Verhalten gegenüber Ermittlungsbehörden

Sollten Sie mit Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) ungewollt in Kontakt kommen, so stellt sich oft die Frage, ob man vor Behörden aussagen muss, oder nicht.

Gegenüber der Polizei

Auch wenn die Polizisten Sie häufig vom Gegenteil zu überzeugen versuchen, Sie müssen gegenüber der Polizei keinerlei Angaben machen!

Sie müssen einer Ladung zu einer Zeugen- oder Beschuldigtenvernehmung nicht Folge leisten!

Sie müssen lediglich gegenüber der Polizei Ihre Identität nachweisen.

Auch wenn die Beamten Sie “aufs Revier” mitnehmen wollen, um Sie zu vernehmen, müssen Sie dem nicht Folge leisten!

Insbesondere, wenn Sie Beschuldigter sind: Schweigen Sie! Zumindest solange, bis Ihr Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte hatte!

Schon in HH? Schweige nicht, grüße alle von mir!

Du kannst die Aussage verweigern, ein Geständnis mildert unter Umständen die Strafe. Es liegt an Dir.

soll ich gehen oder keine Aussage

Egal. Die ziehen dir sowieso die Eier lang...