Anzeige wegen Rufschädigung möglich?

7 Antworten

Hallo,

wenn die Leute schon bezahlt hatten, dann kannst du deine Bank darum bitten, die Gelder zurück zu überweisen, das geht immer... Außerdem steht über jeden Bankauszug, woher die Überweisung stammt mit IBAN usw...

Emmy

und oft bekam ich die Nachricht von irgendwelchen Bimbos......

Sich bei diesem Umgangston auf Üble Nachrede oder Verleumdung zu berufen, dürfte schwierig werden.

Du schreibst: Nun wurde durch diese Meldungen mein ebay kleinanzeigen Konto gesperrt....

Hat eBay Kleinanzeigen dir die Sperrung deines Konto so erklärt oder vermutest du das nur?

Du schreibst: ich habe jegliche Versandadressen verloren von Kunden die bereits bezahlt hatten, und viele die vor hatten bei mir zu kaufen, stellen mich nun als Betrüger dar.

Betreibst du über eBay Kleinanzeigen einen Versandhandel?

Woher wissen deine "Kunden" überhaupt, welche Meinung andere Leute über dich haben. Meines Wissens gibt es auf eBay Kleinanzeigen kein Bewertungssystem.

Du schreibst: Was kann ich jetzt strafrechtlich unternehmen?

Es gibt im Strafgesetzbuch den Paragraphen § 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Auf eBay Kleinanzeiugen werden jedoch keine Adressdaten der Nutzer gespeichert, um ggf. eine Anzeige zustellen zu können. Das da diesbezüglich lange ermittelt wird halte ich für unwahrscheinlich.

Du schreibst: Kann ich etwas gegen eBay Kleinanzeigen tun?!

Wahrscheinlich nicht. Einen Rechtsanspruch auf Nutzung hast du jedenfalls nicht.

 "ich habe jegliche Versandadressen verloren von Kunden die bereits bezahlt hatten,"

Die Adressen findest du bei deinen Mails.

Du kannst meinen Kommentar dies bezüglich bei @Laury95 lesen

Als Verkäufer mit diesem Umsatzvolumen solltest du wissen, dass du auch über dein privates E-Mail-Konto über Nachrichten informiert wurdest.

Adress- bzw. Zustelldaten müsstest du hier also noch einsehen können.

Strafrechtlich eher gar nix. Ich sehe da keine Straftat. Nur eine Durchsetzung der von eBay aufgestellten und dir akzeptierten Regeln.

Zivilrechtlich (also Schadensersatz) nur dann, wenn du tatsächlich einen Schaden beziffern kannst.

Dass du dir die Kundendaten nicht anderweitig gespeichert hast ist jetzt nicht wirklich das Problem von eBay.

Erläuter mir bitte die Regel von eBay in der steht das mich irgendwelche Bimbos die nicht Kunde oder Interessent sind, einfach meine Anzeige auf Betrug melden. Du verwechselst da was. Beim melden, meldest du nicht einen VERDACHT auf Betrug, sondern du meldest einen Betrug. Da verstehe ich deine Aussage nicht, das mich irgendwelche Leute melden und behaupten ich hätte sie betrogen?! Für mich ist das schon eine Straftat da -> Falschaussage

@GameFusion09

Für dich mag das so sein.

Für den Rest der Welt aber nicht.

Wer andere ständig als "Bimbos" bezeichnet, hat aber ganz andere Probleme.

Dein Ansprechpartner hier ist eBay. Die Dauer der Kommunikation hast du ja selber akzeptiert.

Gefällt dir das nicht, dann steht es dir frei selber einen Online-Shop zu eröffnen. Ist auch nicht sehr schwierig.

@GameFusion09

Komm, ich wurde schon zig Mal von irgendwelchen Trollen hier gemeldet, die sich angesprochen fühlen und es nicht ab können, wenn Fragen nicht nach ihrer Vorstellung beantwortet werden. Und ich wurde dann auch schon 3x hier gesperrt + von einem Vollhonk mehrmals per "Kompliment" belästigt und trotzdem ist es erst mal egal mit deiner Anzeige, du musst jetzt sofort die Adressen herausfinden und die Ware losschicken