Anzeige wegen Parken auf Behindertenparkplatz?
Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich war gerade beim Rewe einkaufen, habe geparkt und wirklich nicht gemerkt, dass ich auf einem Behindertenparkplatz stehe. Ich habe das Zeichen wirklich nicht wahrgenommen, es war auch sehr ausgeblichen und fast nicht mehr zu erkennen. Ich habe mich gefreut, dass ich einen Parkplatz relativ nahe am Eingang bekommen habe (aber jetzt auch nicht direkt davor!) , da ich auch noch schwanger bin und so meine Problemchen habe. Naja auf jeden Fall klebte beim rausgehen ein bitterböser Zettel auf der Windschutzscheibe. Ich wette fast, dass mich jetzt eine Anzeige erwartet. Weiß jemand wie hoch die Strafe ist? Und ob man was dagegen tun kann, weil man das Zeichen wirklich fast nicht erkannt hat? Ich würde mir nie anmaßen, einem beeinträchtigtem Menschen den Parkplatz zu klauen und habe das auch noch nie (zumindest nicht wissentlich) getan. Vielleicht kann mir ja jemand die Fragen beantworten ...
7 Antworten
aber wenn das Zeichen wirklich nur mit viel Phantasie zu erkennen war,
dann habe ich ja quasi etwas in der Hand! Ich habe es mir im Nachhinein
nochmal angesehen, da waren eigentlich nur so ein paar weiße Linien. Ein Schild war nicht zu finden.
Wie muss man das verstehen?
Es gab kein Verkehrszeichen,
nur eine Bodenbemalung?
Dann würde das folgenlos bleiben, denn ohne Verkehrszeichen entfaltet sich auch kein Gebot.
Sollte es ein ordnungsgemäße Beschilderung gegeben haben dann kann das 35€ kosten.
Nein, da war nur eine ganz schlecht erkennbare Bodenbemalung (also mit viel Phantasie Stückchen von einem Rollstuhl) Kein Schild oder sonst etwas. Stimmt eigentlich ... ich warte jetzt einfach mal ab, ob da trotzdem evtl was kommt. Danke für deine Antwort :)
Schwanger ist weder eine Behinderung noch eine Krankheit
und da wird es nicht geduldet das man ohne Behinderten Schein dort parkt das manche sogar abschleppen lassen ohne zu warten
und es bis zu 300 Euro kostet sollte dir bewusst sein .
Und in Holland das Parken auf einem Behindertenparkplatz verboten.
Ohne eine entsprechende Berechtigung kostet das nämlich 360,- Euro.
Dazu kommt dann noch evtl das Abschleppen dann ist man fast mit 800 Euro dabei nur weil man nicht weit laufen wollte .
Halte dir das mal vor Augen und auch als Schwangere kann man weit laufen und muss nicht bis vor die Kasse fahren da ist der böse Brief voll gerechtfertigt
also immer drauf achten wo man sein Auto hinstellt den man kommt nicht immer so billig davon .
Boah, Du bist auch päpstlicher als der Papst. Sie hat ja selber gesagt, daß sie “nur“ schwanger und nicht behindert ist und daß kaum zu erkennen war, daß es ein Behindertenparkplatz ist. Also was soll der Vorhalt “Schwanger ist weder eine Krankheit, noch eine Behinderung“.... Und von, “bis an die Kasse fahren wollen“, war schon garnicht die Rede, oder? Bleibt nur zu hoffen, daß Du in Sachen Verkehrsrecht unfehlbar bist.
Da wird bestenfalls ein Bussgeld fällig. Ich bin nicht sicher, wie hoch, vermutlich so 40 Euro. Mach Dir keinen Stress.
Dass das Zeichen kaum zu sehen war, wird man eher nicht gelten lasse.
Aber eher kommt da gar nichts.
Naja, ist ja kein Weltuntergang. Schaust halt beim nächsten Mal genauer hin.
Hast recht! Vielen Dank dir!
Dich erwartet keine Anzeige, denn der REWE-Parkplatz als Privatgelände unterliegt nicht der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Der Hausherr (hier REWE) könnte dir z.B. ein Hausverbot erteilen, was er aber nicht tun wird - schließlich möchte er dich als Kundin halten.
Nichtsdestotrotz wäre es schön, sich an solche Hinweise zu halten. Spätestens wenn du als Mutter mit einer Babyschale hantierst, wirst du über einen freien überbreiten Parkplatz dankbar sein.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Okay vielen Dank für deine Antwort! Ich habe es wirklich nicht mit Absicht gemacht. Ich bin die Erste, die sich aufregt, wenn jemand aus Faulheit einen Behindertenparkplatz belegt, wirklich. Da gebe ich dir recht, mit Baby ist das dann bestimmt sehr umständlich! Ich danke dir und freue mich schon sehr auf das kleine Wunder :)
denn der REWE-Parkplatz als Privatgelände unterliegt nicht der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Das ist nicht richtig.
Jede Verkehrsfläche die öffentlich zugänglich ist unterliegt auch der StVO, somit also auch ein Rewe-Parkplatz.
Was stand denn auf dem Zettel? war das "nur" handgeschrieben oder ein "offizieller" Zettel?
Der war handgeschrieben und da stand irgendwas mit faul und dumm drauf. Vor lauter Entrüstung habe ich ihn daheim gleich unten in der Papiertonne entsorgt...
Naja, dann muss es gar nicht unbedingt sein, dass da eine Anzeige kommt. Vermutlich hat sich da nur jemand geärgert, weil der Parkplatz belegt war. Aber ganz ausschließen kann man das natürlich auch nicht, dass nicht doch jemand eine Anzeige erstattet. Aber ein behördlicher Schrieb war es demnach nicht. Rechtlich kenne ich mich zu wenig aus, ob ich als Privatperson eine Anzeige stellen könnte, weil jemand anderes auf dem Grund von jemand anderen (nach dessen Regeln) an einem unberechtigten Platz steht...
Okay danke !! Hab echt ein schlechtes Gewissen...