Anzeige wegen leichter körperverletzung zurückziehen?

7 Antworten

du kannst zwar die anzeige versuchen zurückzunehmen, aber die staatsanwaltscahft kann das von sich aus weiterverfolgen, da hast du keinen eifnluss drauf.

im übrigen ist das schlimm, wenn er das mit dir gemacht hat.

Hallo,

deine Frage geht in den Bereich Rechtsberatung - daher möchte ich anmerken das ich kein Rechtsanwalt bin und meine Auskünfte ggf. Fehlerhaft sein oder Lücken aufweisen können. Grundsätzlich ist Rechtsberatung in Deutschland Anwälten vorbehalten dies stellt eine reine Hilfestellung da - keine Rechtsberatung.

Lt. §230 StGB ist die normale Körperverletzung ein Antragsdelikt (siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/230.html) d.h. es wird nur auf Antrag verfolgt. Wird ein Antrag zurückgezogen - sollte keine Verfolgung stattfinden!

Persönliche Meinung: Ich finde es das absolut letzte wenn Männder Frauen schlagen, das ist einfach unterste Schublade - meiner Meinung nach hat dein Freund egal aus welchen Gründen er das gemacht hat den Arrest / eine Strafe verdient!

Gruß, SebTM

skyfly71  06.08.2013, 11:54

Grundsätzlich ist Rechtsberatung in Deutschland Anwälten vorbehalten

Unsinn. Dafür gibts das Rechtsdienstleistungsgesetz.

Wird ein Antrag zurückgezogen - sollte keine Verfolgung stattfinden!

In diesem Fall schlicht falsch

SebTM  06.08.2013, 20:53
@skyfly71

Tut mir leid - war nach besten Wissen uns gewissen - etwas dazugelernt! Kannst du das mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz genauer erklären?

skyfly71  06.08.2013, 21:54
@SebTM

Ohne jetzt Paragraphen zu zitieren: Im RDG ist geregelt, daß eigentlich jedermann Rechtsberatung machen kann. Wenn er es unentgeldlich macht und deutlich macht, daß er kein Jurist ist. Nur bei Rechtsvertretung sieht es dann etwas anders aus.

Du kannst immer wieder zurückziehen. Dann haben die auch nichts gegen ihn in der Hand.

Allerdings schadet es so einem nicht mal eine gewisse Zeit weggesperrt zu werden! Wenn der sowieso schon auf Bewährung ist, sollte er sich im Griff haben!!!

skyfly71  06.08.2013, 11:55

Dann haben die auch nichts gegen ihn in der Hand.

Aber klar doch: Die Zeugenaussage der Geschädigten.

Man kann immer zurückziehen...

SebTM  06.08.2013, 10:28

Hallo,

deine Antwort ist schlichtweg falsch! z.B. gefährliche Körperverletzung nach §234 StGB ist ein offizial Delikt und wird auch ohne Strafantrag durch die Ermittlungsbehörden / Staatsanwaltschaft verfolgt!

Gruß, SebTM

Selain  06.08.2013, 10:33

Das ist Falsch ! Sobald "öffentliches Interesse" besteht, kann es weiter verfolgt werden.

"Eigentlich ja nicht so schlimm" ... wenn man am Hals gepackt wird und auf den Boden geschmissen wird?

Was ist denn dann schlimm für dich? Wird es etwa erst schlimm wenn du anschließend ein Fall für die Notaufnahme bist?

Ich finde du hast richtig gehandelt.

Nimmst du die Anzeige zurück dann wird eine eventuell angesteuerte Verhandlung nicht stattfinden. Was machst du dann aber wenn er in ein oder 2 Wochen nochmal handgreiflich wird? Dich vielleicht so zurichtet das du ins Krankenhaus musst? Oder dich "nur" bedroht?

Wehret den Anfängen sag ich da nur.