Anzeige wegen "Konsum" von Marihuana?!
War mit Freunden am Wochenende auf einer 'Hausparty' auf der Marihuana konsumiert wurde allerdings nicht von mir und meinen Freunden mit denen ich dort war. Wegen Ruhestörung alarmierte der Nachbar die Polizei welche dann auch den Geruch bemerkte und ein ganz kleines bisschen im Aschenbecher gefunden hatte. Haben unsere Personalien aufgenommen und drohten uns mit einer Anzeige wegen dem Konsum von Gras aber kann man uns deswegen wirklich anzeigen? Wenn wir nichts davon geraucht haben und die Polizei nur ganz wenig Beweismaterial hat, aber nicht nachweisen kann wer konsumiert hat? Die Polizei hat keinerlei Tests gemacht, hat nur die Taschen zweier Jungen kontrolliert und geguckt ob noch mehr Gras im Raum war. Sind aber nicht fündig geworden deswegen haben die jetzt nur dieses bisschen aus dem Aschenbecher.
Brauchen Hilfe sind am verzweifeln! Waren teils auch unter 18 Jährige dabei.. Haben sone Ungewissheit weil uns viele sagen ja die reden viel kann auch sein, dass ihr gar keine Anzeige bekommt und und und. Weiss jemand genaueees?
5 Antworten
Aktuell passiert nichts aber das wird in eurer Polizeiakte als Drogenkonsument vermerkt, für die nächsten Kontrollen. Damit die Polizei gleich weiß mit wem sie es zu tun hat. Wenn sie euch mal mit einem Fahrzeug anhält muß mindestens der Fahrer mit einer Drogenkontrolle rechnen.
Für die Polizeiakte muß nichts bewiesen werden, sie dient ja nur zur Information der Polizei. Das hat auch nichts mit dem Führungszeugnis zu tun. Außerdem hast du schon mal gehört? Mitgefangen mitgehangen. Wer in einen Schweinestall geht stinkt hinterher, auch wenn er kein Schwein ist. Halte dich von solchen Hauspartys fern.
Die wollten euch Angst machen. :) Kann aber sein das die Eltern und das Jugendamt informiert werden wenn die Leute noch minderjährig sind.
Aber wofür informiert? Die haben ja nicht geraucht :/
Ich hoffe nicht, dass in der Gruppe einer ist, der singt und erzählt, dass du damit handelst, dann wird es übel!
Der konsum an sich ist nicht strafbar. Nur der besitz. Wenn die kleinstmenge die da gefunden wurde niemandem zugeordnet werden kann gibts auch keine anzeige. Und je nachdem in welchem bundesland du lebst wird eine eventuelle anzeige bis zu gewissen grasmengen sowieso vom richter fallengelassen
NRW
Das Verfahren wird eingestellt, wenn alle Beschuldigten übereinstimmend keinerlei Angaben oder Aussagen zum Geschehen machen.
Man kann euch den Vorwurf machen, doch die Beweislast liegt bei der Polizei, bzw. Staatsanwaltschaft.
Wenn es so war wird es eingestellt.
aber man kann uns diesen Drogenkonsum doch nicht nachweisen?! Bist du sicher, dass das dann trotzdem in unsere Polizeiakte kommt?