Anzeige wegen Hausfriedensbruch, wie ernst ist sie zu nehmen?

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Ein hausfriedensbruch ist ein absolutes antragsdelikt, das heißt: die tat wird nur auf antrag verfolgt. In diesem fall also nur wenn der eigentümer anzeige erstattet. Sollte das so sein, stellt das ganze eine straftat dar. Der staatsanwalt entscheidet darüber ob das verfahren eingestellt wird oder du zum beispiel eine geldstrafe bezahlen musst. Solltest du bislang strafrechtlich noch nicht in erscheinung getreten sein, brauchst du dir erfahrungsgemäß keine allzu großen sorgen machen. Eine prognose kann man jedoch nicht stellen, da der staatsanwalt herr des ermittlungsverfahrens ist.

Eine sachbeschädigung würde nur dann vorliegen wenn der zaun beschädigt oder zerstört wurde.

@RobInRa

§ 303 I StGB ist schon dann erfüllt, wenn der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Sache beeinträchtigt wird. Durch das Abwickeln des Zauns wurde sein bestimmungsgemäßer Gebrauch (nämlich die Abgrenzung des Baggersees und die Gewährleistung des Schutzes zB vor freilaufenden Tieren u.ä.) beeinträchtigt. Dass der Zaun in seiner Substanz nicht verletzt wurde und ggf. wieder zurückgewickelt werden kann, ist mithin nicht erheblich. Auch eine temporäre Sachbeschädigung ist strafbar

Ja der Besitzer wird kontaktiert und ich wollt morgen bei ihm anrufen. Aber danke Gut zu wissen.

Das Aufwickeln des Zaunes könnte man Dir als Sachbeschädigung auslegen. Der Hausfriedensbruch wird nur auf Anzeige hin verfolgt (der Anruf des Wächters bei der Polizei reicht hierfür nicht aus, der Eigentümer des Grundstücks müsste darauf bestehen, dass das geahndet wird).

Mit mehr als einer Geldstrafe ist jedoch in Deinem Fall nicht zu rechnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Dein Vergehen verfolgt wird ist gering - auf Deine Karriere hat die Sache keinen Einfluss.

Ja also der Besitzer wird benachrichtigt und er soll dann entscheiden was geschieht .. die Polizei sagte auch dass es nicht wirklich Beschädigung ist. Ich wollte morgen beim Besitzer anrufen und mich persönlich entschuldigen und mich erkundigen wie er verfährt.

@HerrWissen20

Wie geschrieben, Hausfriedensbruch wird nur auf Anzeige hin verfolgt - also, ob der Grundstückseigentümer das möchte. Es liegt in seiner Hand, da schadet also eine Entschuldigung sicherlich nicht.

Schließlich kann man ja über alles reden!

@Photonenlaerm

Ja seh ich auch so

Der Tatbestand der Sachbeschädigung ist nach obiger Schilderung nicht erfüllt.

@Haglaz

§ 303 I StGB ist schon dann erfüllt, wenn der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Sache beeinträchtigt wird. Durch das Abwickeln des Zauns wurde sein bestimmungsgemäßer Gebrauch (nämlich die Abgrenzung des Baggersees und die Gewährleistung des Schutzes zB vor freilaufenden Tieren u.ä.) beeinträchtigt. Dass der Zaun in seiner Substanz nicht verletzt wurde und ggf. wieder zurückgewickelt werden kann, ist mithin nicht erheblich. Auch eine temporäre Sachbeschädigung ist strafbar.

Der "allerschlimmste" überhaupt denkbare Fall ergibt sich aus der Lektüre der Begriffe "Hausfriedensbruch" und "vorbestraft" in Wikipedia.

Wenn es zu einer Anzeige durch den Besitzer und zu einer Verurteilung im oberen Bereich des Strafrahmens käme, wärest Du nach geltender Definition vorbestraft.

"Karrieremäßig" ist das immer dann recht unkomisch, wenn Du für einen Job ein Führungszeugnis vorlegen musst.

Ist aber sehr viel "Wenn" auf einen Haufen.

Hausfriedensbruch hat nichts mit einer Beschädigung zu tun. Du hast ein privates Grundstück ohne Genehmigung betreten.

Ist mir klar .. aber das seh ich als kavaliersdelikt .. deswegen auch meine Frage die du kein Stück beantwortet hast

@HerrWissen20

Du magst das als Kavaliersdelikt sehen, nach § 123 StGB ist es eine Straftat. Auch wenn du das nicht gerne lesen möchtest und behauptest, ich hätte dir keine Antwort gegeben.