Anzeige wegen Gefährlicher Körperverletzung zu Unrecht bekommen. Was jetzt?

5 Antworten

Erstmal zu einem Anwalt gegen. Generell denke ich schon, dass man an den Wunden sehen kann, ob ein Messer im Spiel war. 2. Kann ich dir versichern, dass du keine hohe Geldstrafe bekommst, solltest du den Fall verlieren. Ich kenne jemanden, der einen für 2 Wochen ins koma geboxt hat und nur eine Geldstrafe von 11000€ bekommen hat. Das ist für einen kieferbruch etc ziemlich wenig. Kannst dir ja vorstellen, wie viel dein kleiner Streit kosten würde.. Max 100€. Ich denke sogar garnix, sondern höchstens paar sozialstd. Allgemein bin ich mir relativ sicher, dass du keine Strafe zu befürchten hast, wenn auch alles wirklich nur so passiert ist wie du es geschildert hast. 

Körperverletzung ist ein Offizaldelikt. - Hier ermittelt also der Staatsanwalt. - Der Entscheidet nach vorläufiger Ermittlung, ob Anklage erhoben wird, oder nicht. - Er entscheidet NICHT über Schuld oder Unschuld!

Also in jedem Fall so bald wie möglich den Sachverhalt ganz genau aufschreiben und wieder vor Augen führen. - Wenn´s um ein Messer geht, das es nicht gibt, wird die Anklage Schwierigkeiten haben, dies - und damit Deinen Willen zur Körperverletzung - zu beweisen. - Das wird auch Deinem Gegner bald klar sein.

Und ganz wichtig: Wende Dich an einen Anwalt (Strafverteidiger)!! - Der steht Dir von Gesetz wegen zu - wenn Du ihn nicht bezahlen kannst, tuts die Staatskasse.

Was sind jetzt meine Möglichkeiten ?

Eine super Idee, wäre, schnellstens einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Wirst Du nach Erwachsenenstrafrecht behandelt, beträgt die Mindeststrafe 6 Monate Knast. Und das ist bei 18jährigen grundsätzlich möglich.

Der Schilderung nach zu urteilen kann der Vorwurf durchaus zutreffen. Eine gefährliche Körperverletzung könnte hier sogar mehrfach begangen worden sein - Gemeinschaftlich und mittels des Pfeffersprays. Denn die spannende Frage ist, wer am Anfang angefangen hat: Dein Kumpel oder der andere. Je nachdem ist das eine Körperverletzung, das andere Notwehr. Und gegen eine Nothilfe (herbeieilen seines Kumpels) gibt es keine weitere Notwehr - das Pfefferspray wäre keine Notwehr, sondern Körperverletzung gewesen.

Das beste wäre jetzt tatsächlich, wenn Du einen Anwalt aufsuchst. Anzeigen kann Dich ja (leider) jeder wegen irgendwas. Aber ob das ganze dann auch wirklich Hand und Fuß hat, wird sich erst später zeigen. Anwälte sind leider teuer, aber in Deinem Falle ist es wirklich sinnvoll. 

Viel Erfolg :)

Bezieht sich der Vorwurf der Körperverletzung auf das Messer oder das Pfefferspray? Ist das Pefferspray legal oder irgend ein ausländisches Zeug?

Wenn Du eine Anzeige bekommen hast, kannst Du Dich dazu äußern und Zeugen für Deine Beschreibung benennen (Dein bester Freund?).

Ein Kratzer durch Dornen oder sonstiges Buschwerk sollte sich in jedem Fall von einer Schnittwunde unterscheiden, die durch ein Messer verursacht wurde. War der Mann im Krankenhaus und hat sich die Schnittwunde behandeln und attestieren lassen?

Den Einsatz von Pfefferspray gegen einen unbewaffneten Mann, der Dich weder geschlagen noch den Einsatz von körperlicher Gewalt vor Zeugen angedroht hat, mit Notwehr zu begründen, könnte schwierig werden. Auch da helfen Zeugenaussagen, die die Bedrohung Deiner Person bestätigen können. Dann steht Aussage gegen Aussage, normaler Weise eher Einstellung des Verfahrens.

Wenn Su Dir weiter unsicher bist: ab zum Anwalt