Anzeige wegen Falschparken

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

immer ruhig bleiben und abwarten.

Du solltest einige Bilder vom Schauplatz machen, insbesonders aus denen ersichtlich ist, dass du keinesfalls bei ihm die Aus-/Einfahrtmöglichkeit blockiertierst bzw. behindertest.

Irgendwann bekomst du von deinem Bürgeramt eine Anhörung zum OWi-Verfahren. Musst mal schauen, was dort als Tatvorwurf geschreiben steht und ob es sich lohnt, den Vorwurf zu widersprechen.

Kann ich auch eigentlich vorab auf einer Behörde fragen ob der Mann mich angezeigt hat? Bzw ist es sinnvoll, schlafende Hunde zu wecken? =D

@Albert89

vermutlich wird man dir telefonisch keine Auskunft erteilen - aber wenn du z.B. zu deiner Polizeiwache vorbei gehst und dort mal nachfragst, ob denn deinerseits eine Anzeige wegen Beleidigung aufgrund der Äußerung "Hier parken immer solche Deppen wie sie" aus sich der Polizei sinnvoll wäre, verwickeltst du den Beamten in ein Gespräch und darin äußerst du dann, dass er dich ja angezeigt hat und das müßte ja hier vorliegen.

Ich wette, dass der Polizeiwachmeister dann im PC nachschaut und dazu auch eine spontane Äußerung, entweder nö kann nichts finden oder ja ist hier eingegangen - von sich gibt.

Von einer Anzeigeerstattun wird er dir vermutlich abraten, aber das war ja deinerseits auch nicht der Grund die Polizeidienststelle aufzusuchen.

Also ein wenig diplomatisch vorgehen und man erfährt schon was.

Schlafene Hunde weckst du keinesfalls.

@Albert89

danke Albert89, für den "Stern"

Abwarten und Tee trinken.

Ein Strafverfahren (Nötigung) liegt nicht im Interesse der Allgemeinheit und wird im Regelfall auf den Privatklageweg verwiesen. Das kostet den Anzeigenden erst einmal viel Nerven und eine Anwaltsberatung.

Wenn überhaupt, kommt ein Bescheid über eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn der alte Mann sich genötigt gefühlt hätte, dann hätte die Polizei Deinen Wagen auch abschleppen lassen. Du wirst halt ein Bußgeld wegen Parken vor einer Einfahrt erhalten.

Warte erstmal ab ob der wirklich eine Anzeige gestellt hat ;-) Wenn dann hätten die dich schon abgeschleppt ansonsten ein Bußgeld und die sache hat sich ;-)

mir ist heute auch was doofes passiert erlaubt waren 50 und ich bin 50 gefahren zum glück die kurve geschnitten keine ahnung warum sehe fußgänger bremse weiche aus (sonst hätte ich die voll mitgenommen) und die schnauzt rum langsamer nicht so rasen ??? Hallo wer rennt hier einfach in gedanken über die Straße ??? naja blöd aber gott sei dank nichts passiert aber die wird mich auch noch anzeigen :-( ob sie damit durchkommt abwarten (blöde im dorf meiner Eltern passiert :-( )

Du hast ihm ja nicht willentlich und bewusst die Ausfahrt zugeparkt um ihn aus irgendeinem Grund am rausfahren bewusst zu hindern. Also keine Nötigung. Beruhige dich und finde dich damit ab, das es unhöfliche Sturköpfe gibt (wegen solchen Leuten würde ich manchmal am liebsten auswandern...) Vielleicht kennzeichnet er in Zukunft besser sichtbar seine Einfahrt, wenn das schlecht erkennbar ist (ansonsten würde das ja nicht so häufig vorkommen). Das Zuparken von Einfahrten ist zwar unzulässig, die Polizei interressiert direkt aber nur Rettungswege. Er kann ein Beweisfoto gemacht haben und du bekommst vielleicht eine Buße so zw. 10-30 Euro. Da gibt es aber Richtlinien. D.h. wenn er offensichtlich nicht beim Ein- und Ausfahren behindert wurde und nicht übermässig hätte rangieren müssen, kannst du Einspruch einlegen.

Na ja - wenn der Herr nicht raus kommt, kann die Karre auch umgesetzt werden. aber das muß schon akut sein. Nur, weil er irgendwann die nächsten Tage mal rein oder raus will, passiert das nicht.