Anzeige wegen falscher Verdächtigung möglich?
Guten Tag, seit Jahren haben wir hier in unserer Nachbarschaft einen berühmten unbekannten Nachbar, der Nachts unsere Autos absichtlich beschädigt. Nun habe ich ein Verdacht, wer das sein könnte und habe einen Nachbar gefragt ob er auch der Meinung war ob die Person das ist. Mein Nachbar hat dann die von mir verdächtige Person darauf angesprochen. Er hat die Sache natürlich verneint und droht mir mit einer Anzeige, wegen falscher Verdächtigung. Geht das ? Ich habe die Person nur verdächtig, weil er so unglaublich unfreundlich ist und sich jedes Mal über die Autos ärgert die z.b falsch geparkt haben.
6 Antworten
Strafgesetzbuch § 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ja ist möglich.Du darfst niemanden verdächtigen und beschuldigen,wenn Du dafür keine Beweise hast.Wenn das öfters bei Euch in der Straße ist,hilft nur eine Bürgerwehr.Diese muss sich so positionieren,das diese die betreffenden Autos im Blick hat und sehr kurzfristig Zeugen herbeirufen kann.Die Person vorläufig festhalten ,Polizei rufen und übergeben.Ein Schild hier patroulliert die Bürgerwehr lässt die Polizei manchmal auch verstärkt Streife fahren.Viel Erfolg.Und mit der Anzeige,wenns Aussage gegen Aussage steht,viel Glück.Ansonsten gibts ne Geldstrafe.Vielleicht hat er ja keinen Strafantrag gestellt und die Polizei hat nicht drauf hingewiesen,das dieser zur Strafverfolgung notwendig ist.^^
Falsche Verdächtigung wäre es nur ,wenn du diesen Verdacht offiziellen Stellen gegenüber äußerst.Polizei etc .Allerdings kann er versuchen dich wegen Verleumdung o.ä zu belangen.
Nein! Das ist gar nichts.
"Falsche Verdächtigung" geht nur im Rahmen einer Strafanzeige oder einem einer Strafanzeige gleichgestellten Vorgang bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger.
"Üble Nachrede" oder "Verleumdung" kommen auch nicht in Frage, wenn dein Vortrag oben korrekt ist.
...und habe einen Nachbar gefragt ob er auch der Meinung war ob die Person das ist.
Du hast ihn nur nach seiner Meinung gefragt. Das ist keine falsche Behauptung einer Tatsache.
Hast du dabei durchblicken lassen, dass das auch deine Meinung ist? Egal, vom Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit.
Eher ist der petzende Nachbar strafrechtlich zu belangen, wenn er sagte, das du die Täterschaft des Nachbarn als Tatsache behauptet hättest.
Vermutlich wird gar nichts passieren, da dann Aussage gegen Aussage stehen würde.
übliche Nachrede
würde ich sagen ......
und verdächtigt ... weil er unfreundlich ist, oder zu freundlich ???
und dann einen Verdacht ? ne Vermutung ... ein Hirngespinst
dass du nicht lesen kannst ... das ist ja jetzt weiß Gott nicht meine Sache
aber nochmals in Fettschrift
üble Nachrede
wie Onkel Schorsch schrieb § 186 BGB
Und inwieweit beantwortet deine Antwort die gestellte Frage ?