Anzeige wegen fahren mit sommerreifen im Winter?

8 Antworten

Nee, der Halter sitzt mit im Boot. Der muß sein Fahrzeug der Witterung entsprechend ausrüsten und soich auch um gültigen "TÜV" (das heiß übrigends Hauptuntersuchung) bzw gültige SP usw kümmern und sich auch davon zu überzeugen, ob der Arbeitnehmer überhaupt die erforderliche Fahrerlaubnisklasse besitzt. Der Fahrer hat sich (wie jeder andere VErkehrsteinlehmer übrigends auch) vor Fahrtantritt vom Ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen und wenn das abgefahrene Reifen drauf sind oder im Winter bei entsprechender Witterung eben Sommerreifen oder der "TÜV" ist abgelaufen, dann darf er das Auto eben nicht in Betrieb nehmen. Wenn er es doch tut, dann mhat er eben die Konsequenzen darauf zu tragen.

Zunächst einmal ist der Fahrer dafür verantwortlich das das Fahrzeug. Bei der Sache mit den Reifen ist der Halter raus, den Strafbar ist nur das fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis.

Mit Sommerreifen durch den Winter? Kein Problem, so lange die Fahrbahn trocken ist. Wer allerdings bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die passende Bereifung erwischt wird, muss zahlen.

Autofahrer, die bei solchen Bedingungen ohne aufgezogene Winterreifen oder M+S-Reifen gestoppt werden, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Kommt es dabei zu einer Behinderung des Verkehrs, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. laut google

Humbug... Winterreifen haben nur einen Versicherungstechnischen Aspekt... Also hinsichtlich der möglichen Konsequenzen wenn du keine drauf hast...

Da gibt es keine gesetzliche Grundlage zu das du Winterreifen drauf haben musst.

Doch seit 2010 musst du bei winterlichen Verhältnissen Winterreifen drauf haben, und nicht generell im Wetter.

Das heißt, wenn es weder Glatteis noch Schnee oder Schneematsch auf den Straßen gab kannst du auch mit Sommerreifen fahren.

http://www.br.de/themen/ratgeber/inhalt/verbrauchertipps/winterreifen-wintercheck-reifenwechsel100.html

*generell im Winter

@LordDeath

generell im Wetter ist aber auch schön....

Gab es winterliche Verhältnisse wie Schnee, Eis, Schneematsch, Reifglätte? Wenn nicht, könntest du aus dem Schneider sein:

http://www.focus.de/auto/ratgeber/sicherheit/reifen/tid-28328/schnee-auf-den-strassen-ohne-winterreifen-droht-bussgeld-mythos-winterreifenpflicht-was-wirklich-gilt_aid_870515.html

also winterliche verhältnisse gab es nicht mehr, denn die straßen waren frei und gestreut.

@sergon

Also hatte es aber geschneit?! Sonst hätten sie ja nicht geräumt und gestreut.

Du, wieso du? Das ist doch nicht dein Auto. Ist man als Arbeitnehmer verpflichtet den Firmenwagen erst auf Fahrtüchtigkeit, TÜV, und Reifen zu überprüfen?

Der Fahrer der das Fahrzeug führt ist für den verkehrstüchtigen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Man muss ja ein nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug nicht fahren, oder?!

Das ist ungefähr so wie: Ach, ich leihe meiner Freundin mein Auto, sie fährt auf der Autobahn bei erlaubten 80 mit 200 und ich soll jetzt den Führerschein abgeben, die Geldstrafe zahlen und die Punkte kassieren.

@elmundoesloco

Und der Arbeitgeber ist fein raus? Der Arbeitnehmer hätte ja schnell vor dem Losfahren noch ein paar Winterreifen aufziehen könne? Das kann ich nicht glauben.

@DeepThought42

Ist aber so. Er hätte keine Winterreifen aufziehen müssen. Aber er kann sich weigern das Auto zu fahren

@ichhelfegern321

Das stimmt leider. Der Arbeitgeber ist aus dem Schneider. Er hätte natürlich die fahrt verweigern können,was aber auch seinen Job hätte kosten können,da würde ich das auch lieber auf mich nehmen.Mit einem Punkt und Geldstrafe kann man ja noch leben,aber nicht ohne Job.

@DeepThought42

Der Halter könnte auch herangezogen werden. Wenn das Auto auf eine Firma zugelassen ist, was willst du denen?! Die bekommen keine Punkte in Flensburg, die bekommen auch kein Fahrverbot; eine Firma hat schließlich keinen Führerschein, die bekommen höchstens ein Bußgeld bzw. eine Geldstrafe. Der Halter wird daneben (gesondert) zur Kasse gebeten.

Jedoch kann auch der Halter, soweit er eine natürliche Person ist, mit Bußgeldern, Geldstrafen, Punkten oder Fahrverboten bedacht werden. Kann, muss aber nicht (Opportunitätsprinzip bei Ordnungswidrigkeiten).

@Huepper1988

Dann hätte er Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen erhoben und wäre wieder eingestellt worden. Ein Arbeitgeber darf einen nicht zwingen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen. Wäre ja noch schöner...

@ichhelfegern321

Das ist ja ein korpulenter Köter! Es ist klar, dass man für einen Wagen verantwortlich ist, den einem die Firma grundsätzlich zur Verfügung stellt, wie Wagen für Vertreter, die die dann ständig fahren, aber ein Firmenwagen in dem das gesamte Werkzeug ist und in den der Klempner morgens einsteigt, um seine Arbeit zu tun und der dann abends auf dem Firmengelände verbleibt?

@Sergon, versuch wenigstens dir das Geld von deinem Chef wiederzuholen.

@DeepThought42

Das Geld bekommt er von seinem Chef nicht zurück. Ein LKW Fahrer der wg. Termindruck (auf Weisung des Chefs) zu schnell fährt bekommt sein Geld auch nicht zurück, er hätte ja nicht zu schnell fahren müssen.

Fakt ist: Man steht für all das ein was man selbst zu verantworten hat und das ist auch richtig so. Wer ein KFZ im Straßenverkehr bewegt ist, neben dem Halter, dafür verantwortlich das es verkehrssicher ist. Sonst könnte sich ja jeder rauswieseln indem er sagt das es nicht sein Problem ist, sondern das eines anderen.

Allerdings, der Halter hat Pflichten, genau wie der Fahrer. Fährst du ein Auto mit abgefahrenen Reifen und bist nicht Halter, zahlst du als Benutzer und der Halter. Ist das Auto nicht versichert, bist du als Fahrer genau dran wie der Halter. Fährst du eine Führerschein, packt man dich am Wickel und den Halter, weil er zuließ, dass mit seinem KFZ jemand fuhr, der das nicht darf.