Anzeige wegen Betruges - darf ich einen Brief an den Staatsanwalt schreiben?

11 Antworten

Tja, das kann man Dir glauben, muss man aber nicht unbedingt. Fraglich wird sein, ob man Dir nachweisen kann, dass das Handy nicht exisstiert hat. Ich bezweifle das, so dass das Verfahren nach § 170 II StPO einzustellen war.

Da beim Betrug kein Strafantrag erforderlich ist, kann der Anzeigenerstatter auch nix zurückziehen. Die Tat ist von Amts wegen aufzuklären. Dass der Geschädigte kein Interesse mehr an der Strafverfolgung hat, kann aber bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden. Ebenso der Umstand, dass Du das Geld inzwischen erstattet hast.

eine Anzeige kann man nicht einfach zurück ziehen, das geht nur im Film. Du bekommst nun irgendwann Post vom Staatsanwalt das, dass Verfahren wegen Gerigfügigkeit eingestellt wurde!

Um keine weiteren Schwierigkeiten zu bekommen,würde ich ganz schnell einen Rechtsanwalt einschalten.Irgendwo bei der Polizei muß doch vermerkt worden sein,daßder Käufer des Handys die Anzeige zurückgenommen hat.Ansonsten kommt es wieder zu einer Verhandlung und dann vieleicht mit noch mehr Ärger für dich.Besorge dir am Besten einen Prozeßkostenhilfeschein und damit einen wirklich guten Anwalt,der dich jetzt aus der Sache rausbringt Viel Erfolg

Der Eindruck, dass du das absichtlich gemacht hast, drängt sich natürlich auf. Wenn du schreibst, dass du zurück zahlen willst, musst du das natürlich auch tun, sonst bekommst du noch weitaus größere Probleme.

Würde ich unterlassen. Suche dir einen guten Anwalt und schildere diesem den Fall.

Anettchen2010  04.12.2011, 17:23

Nicht mal für einen Amwalt lohnt sich das....wegen Geringfügigkeit...