Anzeige wegen Betrug fallen gelassen

9 Antworten

Die Einstellung des Verfahrens wegen Betrugs durch die StA hat nichts mit der Zahlungspflicht des eigentlichen Bestellers zu tun. Du kannst alerdings davon ausgehen das die Inkassobude so leicht keine Ruhe geben wird, kannst aber deren impertinente Bemühungen in Ruhe ignorieren. Die Inkassobude muss Dir nämlich nachweisen das Du bestellt hast. Wenn Du nicht der Besteller warst werden sie das nicht können.

den vorliegenden Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft schickst du in Kopie dem Inkassounternehmen mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Sie können das für sich selbst entscheiden, obwohl die Staatsanwaltschaft keinen Beweis das du auch Empfänger der Warenlieferung warst - entweder die Sache gegen dich fortzusetzen oder weiter nachdem tatsächlichen Empfänger zu forschen.

du nicht, solange klar wie fest steht. Das du nichts Bestellt hast. Sichere in Zukunft deine Daten besser, auch die Post bei Werbung. Weggeschmissen ist immer schnell etwas im Hausmülleimer wie Papierkorb. Höre das nicht zum ersten mal. Entferne immer deinen Briefkopf wie Anschrift oder Adresse wie Kundennummer. Zerreiß dieses und wirf es in deinen Papierabfallbehälter in deiner Wohnung wo auch anderes Papier und Klorollenpappen wie Restpapier gesammelt werden. Was du dann je nach ansammeln des Papiers in der blauen Tonne oder Container entsorgst in deiner Region / Hof oder Gitterverschlag.

Zahlen musst du gar nix.

  1. Strafrechtlich ist der kas durch...

  2. zivilrechtlich wie folgt vorgehen: Dem inkassounternehmen schriftlich mitteilen, dass du die Forderung als ungerechtfertigt zurückweist, da der echte verursacher bekannt ist.

  3. ALLE schreiben zum Vorgang aufbewahren. SOLLTE das Inkassobüro nämlich einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen, musst du diesen binnen 14 Tagen widersprechen. und in dem dann folgenden Klageverfahren kannst du mittels der aufbewahrten unterlagen beweisen, dass du das Inkasso auf ihre Fehlermittlung hingewiesen hast UND dass sie dich unrechtmäßig bedrängen. DANN kannst du gerichtlich und strafrechtlich gegen das Inkassobüro vorgehen.

Generell: Schaff dir enn Aktenschredder an, die gibt es schon ab 15€ aufwärts. ALLES, was du an Paier wegwirfst udn wo daten von dir drauf stehen, udn wenns nur das Adressetikett ist, schreddern! Auch wenns etwas mühsam ist... Datenklau kann an jeder Papiertonne betrieben werden!

Schick dem Inkossaunternehmen eine Kopie der Einstellungsmitteilung. Die müssen dann selbst entscheiden, ob sie die Sache abhaken oder dich weiter belästigen und ggf. verklagen. Mit einer Klage dürften sie aber wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Pass nur auf, dass sie dir keinen Mahnbescheid vom Gericht zustellen lassen ! Dagegen müsstest du unbedingt Widerspruch einlegen, sonst wird daraus ein Vollstreckungsbescheid und du musst zahlen, ob zu Recht oder Unrecht....