Anzeige wegen Bedrohung bzw. Nötigung

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Mann scheint ernsthaft krank zu sein.

 

Dennoch, das ist rechtlich gesehen keine Bedrohung.

 

Zu einer Bedrohung als Straftat bracht es die konkrete Drohung mit einem Verbrechen, also Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung.

 

Es gibt Straftaten, diese unterteilt man mit Vergehen und Verbrechen. Verbrechen ist alles, bei dem im StGB das Mindeststrafmaß 1 Jahr Haft bedeutet, ein vergehen alles darunter.

 

Wenn der Dir schreibt: "Wenn Du nicht aufhörst, mach ich dich platt" - dann wäre das eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne, da er Dich konkret mit dem Tode bedroht. Jemanden umbringen ist ein Verbrechen, somit ist das eine Bedrohung.

Wenn der Dir schreibt: "Wenn Du nicht aufhörst, dann zünde ich Dein Auto an" - ist das rein rechtlich gesehen auch eine Bedrohung, § 306 StGB  - Brandstiftung - Kraftfahrzeug - Strafmaß 1 Jahr bis zu zehn Jahren bestraft, Verbrechen, strafbar.

 

Wenn der Dir schreibt: "Wenn Du nicht aufhörst, dann haue ich Dir eine Ohrfeige runter", Körperverletzung, §223 StGB, Strafandrohung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft - damit Mindeststrafmaß unbter einem Jahr, kein Verbrechen, keine Bedrohung.

 

Und wenn der schreibt"..dann passiert was schlimmes...." - Das kann alles mögliche sein, umbringen, Auto anzünden oder aber den Briefkasten kaputt machen, reicht noch nicht zur Bedrohung.

 

Damit ist eine Strafanzeige hierbei nicht möglich, diese ist erst möglich, wenn auch Anhaltspunkte für ein strafbares Delikt vorliegen, was dann nicht so ist.

 

Unter dem Strich, moralisch kannst Du Dich sicherlich bedroht fühlen, eine Straftat liegt noch nicht vor.

 

Und selbst wenn diese vorliegen würde, wären ernsthafte Zweifel an der Schuldfähigkeit des Herrn sicherlich nicht von der Hand zu weisen.

 

Was Du machen kannst:

 

1.) Vermieter. Der ist eigentlich zuständig, wenn es um den sogenannten Hausfrieden geht. Stört jemand dauerhaft den Hausfrieden, kann dem daraufhin auch gekündigt werden. Ist der Mieter schuldunfähig, z.B. infolge einer psychischen Erkrankung, so mangelt es an der Voraussetzung 'schuldhaft'. Trotzdem kann der Vermieter kündigen und zwar wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung

2.) Anwalt, Unterlassungserklärung einfordern oder auf Unterlassung klagen.

3.) Polizei - dennoch. Du fühlst Dich bedroht, durch die Polizei kann eine sogenannte Gefährderansprache durchgeführt werden, zum einen, um den von weiteren Drohungen oder schlimmeren abzuhalten und weiter, um das Gefährdungspotetial einzuschätzen.

4.) Neue Wohnung suchen.

Der scheint paranoid zu sein... Ich würde damit zur Polizei gehen, aber der Herr scheint irgendwie krank zu sein. Der kapiert das vermutlich nicht und sollte sich behandeln lassen.

Wenn ihr den mal bei der Polizei meldet habt ihr zumindest etwas offizielles, wenn da was passiert.

Deine Schilderung lässt auf eine psychische Erkrankung schließen. Ich würde mich an den örtlich zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst wenden.  Alternativ könnte man sich an die Polizei wenden und anregen, dass diese prüft, ob der sozialpsychiatrische Dienst einzuschalten ist.

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier liegt zwar eine Nötigung vor, aber ganz ehrlich: zeig  es einfach nicht an. Damit hast nur du arbeit und die polizei macht einfach nichts ( eigene erfahrung ). Ich habe mal jmd. wegen einem faustschlag angezeigt , und? Gar nichts, wurde eingestellt das verfahren . Die meinten nur ' verwarnung für die bla bla bla '' also wie gesagt, bringt dir nichts außer noch mehr Stress mit deinem Nachbarn.

Klar das ist ne Ernstnehmende Bedrohung, geh sofort zur Polizei. Die werden den dann ans Revier holen und dann befragen. Du machst das ja zum Jutz deiner Frau und deinem Kind!

Lg BomBer