Anzeige wegen "ACAB"?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier findest Du 3 Gerichtsurteile zu dem Thema "ACAB". http://www.kostenlose-urteile.de/topten.acab.htm Im Januar hat das Amtsgericht Regensburg einen Fußballfan verurteilt, der anlässlich eines Fußballspiels ein T-Shirt mit der Aufschrift "COPACABANA" trug, wobei sich die Buchstaben "ACAB" farblich abhoben. Die 3 veröffentlichten Urteile sind sehr aufschlussreich. Es stellt sich immer die Frage, wer beleidigt wurde. Eine Kollektivbeleidung ist straflos.

http://de.wikipedia.org/wiki/ACAB

Da stehen auch 2 Gerischtsurteile.

Persönlich stelle ich Dir aber auch die Frage, wie Du Dich fühlst, wenn man Dich als B....... betitelt.

Siehe auch Wiki: Bastard

:) Danke!

Damit hätte ich wohl kaum ein Problem. Gerade in einer solchen Machtposition sollte man da drüber stehen! :)

:) Danke!

Damit hätte ich wohl kaum ein Problem. Gerade in einer solchen Machtposition sollte man da drüber stehen! :)

Hallo,

les dir diese Auszüge aus Wikipedia mal durch

Das Amtsgericht Tiergarten entschied 2000 in einem Beschluss, dass die im Tragen eines Bekleidungsstücks mit der Abkürzung A.C.A.B. implizierte Aussage Alle Polizisten seien Bastarde höchstens eine Beleidigung eines Kollektivs sein könne; dieses Kollektiv sei aufgrund der unüberschaubaren Masse an Polizisten jedoch nicht ausreichend definierbar. In der Begründung des Beschlusses heißt es dazu wie folgt: „Im vorliegenden Fall kann es sich angesichts der tatsächlichen Umstände (Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck „A.C.A.B.“) nur um die Beleidigung eines Kollektivs handeln, da dies die Abkürzung für den englischen Satz „All Cops Are Bastards“ sein soll. [...]“ „Nach der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306, sog. zweite „Soldaten sind Mörder“-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muss das Kollektiv, um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. [...]“ „Sollte es sich bei der [...] Abkürzung „A.C.A.B.“ um den englischen Satz „All Cops Are Bastards“ handeln, ist damit eine unüberschaubar große Gruppe, nämlich „alle Polizisten“ („All Cops“) getroffen. „Alle Polizisten“ ist jedenfalls nach der Rechtsprechung des BVerfG (3306 f. zum Problem der Formulierung „Alle Soldaten“) kein ausreichend definiertes Kollektiv. [...] Es kann daher nicht mit der für eine Verurteilung wegen Beleidigung notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Angeschuldigte seiner Missachtung grundsätzlich allen Polizisten gegenüber als den Vertretern der Staatsgewalt, völlig unabhängig von ihrer Nationalität, ausdrücken wollte. Dies ist als (strafbare) Beleidigung einer unüberschaubaren großen Personengruppe zu werten.“ – Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 19. Januar 2000[4] Das Amtsgericht hat in diesem Urteil in Anlehnung an das „Soldaten sind Mörder“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts verdeutlicht, dass nur eine definierbare und eingrenzbare Gruppe durch die Aussage ACAB beleidigt werden könne. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat für den umgekehrten Fall, dass sich „ACAB“ gegen eine klar eingegrenzte Gruppe von Polizisten richte, die Strafbarkeit wegen Beleidigung bestätigt. „[Der Tatverdächtigte] rief einem Polizeibeamten, [..], aus einiger Entfernung laut „A.C.A.B.“ zu und zeigte dabei mit ausgestrecktem Arm auf den Polizeibeamten. Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Tatrichter der genannten Buchstabenkombination den Sinngehalt „all cops are bastards“ beigemessen habe. Denn die Abkürzung „A.C.A.B.“ wird in Jugendsubkulturen und auch in der Neonazi-Szene für diese englischsprachige Parole verwendet und andere Deutungen sind im vorliegenden Fall auszuschließen. Die individuelle Bezeichnung eines Polizeibeamten („cop“) als „bastard“ ist sowohl in der englischen wie auch in der deutschen Sprache objektiv ehrverletzend und ist nach den Urteilsfeststellungen auch subjektiv gewollt als ehrverletzend geäußert worden, ohne dass es dazu irgendeinen Anlass gegeben hätte. Die Formalbeleidigung ist daher weder durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 Strafgesetzbuch noch durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gerechtfertigt.“ – Beschluss vom 23. Juni 2008[5] ACAB als direkter Zuruf ist somit eine strafbare Beleidigung, das Tragen des T-Shirts hingegen nicht, jedoch kann das eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG sein.

Juragirl1986

dass tragen eines acab t-shirts ist nicht verboten also acab dass geschriben wirt ist nicht veboten auser wen du nen afkleber mit acab irgend wo hinglebst dass ist sachbeschädigung aber achtung sobald du auch nur acab ausprichts ist dass beamtenbeleidigung die mit einem buss geld oder freiheits entzugs bestraft wird

Danke dass du dir die Mühe gemacht hast die Frage zu beantworten, aber die Rechtschreibung ist wirklich schlimm :)

Zu deiner Antwort: Ich habe mittlerweile einen Termin bei der Polizei gehabt, und die haben mir das genauer erklärt. Es gibt mehrere Grundsatzurteile, allgemein ist es so, wenn du ACAB einfach nur öffentlich zeigst, ist das nicht strafbar. Wenn du es allerdings geziehlt an eine Gruppe von Polizisten richtest (z.B. durch Rufen, aber auch wenn du ihnen mit dem T-Shirt vorm Gesicht rumwedelst), ist es strafbar. Aber es gibt ein neues Urteil das besagt, dass ACAB in so ziemlich jeder Form, ob geschrieben oder gerufen, als Beleidigung der eingesetzten Beamten gilt, wenn man sich bei einer Veranstaltung befindet, auf der man mit Polizeipräsenz zu rechnen hat, also Fußballspiele, Demos usw. Allerdings bekommt man da trotzdem nicht jedes mal eine Anzeige, bin mir nicht sicher wie die genaue Formulierung des Urteils war, vielleicht gibt es da ein paar Schlupflöcher.

Ja also es kommt drauf an, ließ doch mal die Wiipedia Artikel dazu: http://www.gesundheitstrends.de/ernaehrung/lexikon/bierbauch.php Da sind zwei Urteile abgedruckt die beide Fälle abdecken!

Ähm, hast du dich bei dem Link vertippt oder so? ^^

@TripmeisterEder

:D haha ja, ich wollte eigentlich den Wikipedia Artikel verlinken, hab abeer wohl nciht richtig kopiert und hab so den Artikel der letzen Frage gepostet,

@crocky

^^ trotzdem danke, der link zu Wikipedia war ja auch schon in einer anderen Antwort :)