Anzeige von DHL Urkundenfälschung auf Abholschein, wie geht es weiter?

4 Antworten

Es geht vermutlich damit weiter, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, da der Straftatbestand der Urkundenfälschung dir nachgewiesen werden muss, um die Möglichkeit einer Strafverfolgung zu gewährleisten. 

Eine nicht ausgefüllte Vollmacht stellt strafrechtlich genau gar nichts dar. Wenn der Vollmachts-Teil der Abholkarte lediglich vergessen wurde auszufüllen, dann stellt dies gerade keine Urkundenfälschung dar.

Urkundenfälschung wäre es dann gewesen, wenn zum Beispiel du selbst den Vollmachts-Teil ausgefüllt hättest, obwohl du dazu nicht berechtigt bist.

So jedoch hast du weder eine echte Urkunde verfälscht, noch eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Auch hast du keine unechte Urkunde hergestellt, womit du dich dem Grunde nach nicht schon wegen Urkundenfälschung nach § 267 StGB strafbar machen konntest.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html

Hier liegt lediglich ein zivilrechtlicher Fehler von dir, bzw. deiner Mutter vor, indem sie vergessen hat die Abholkarte mit einer ordentlich ausgefüllten Vollmacht zu versehen. Mehr nicht.

Es ist nicht euer Problem, wenn der Postmitarbeiter keine Ahnung vom Strafrecht hat, Moral mit rechtlichen vermischt oder einfach abgenervt ist, weil Dritte oft versuchen so unbefugt an Postsendungen zu gelangen.

Sollte tatsächlich eine Strafanzeige des Typen an dich erfolgen, dann stelle unbedingt eine selbige gegen ihn wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB .

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

Wenn du eine schriftliche Vorladung der Polizei erhalten solltest, so nimmst du diese auf keinen Fall wahr. Denn das ist keine Pflicht.

Sollte die Polizei dich besuchen ( unwahrscheinlich, aber möglich ), dann beachte folgendes:

Lass die Polizisten auf keinen Fall in die Wohnung rein, es sei denn deine Eltern wünschen das. Mache gegenüber den Beamten definitiv nur Angaben zu deiner Person nach § 111 OwiG oder zeige ihnen deinen Personalausweis.

Lass dich auf keinen Fall von den Polizisten und auch nicht von deinen Eltern zu einer Aussage drängen. Mache keine Aussagen zur Sache. Niemals und unter keinen Umständen.

Und wie geschrieben:  nicht zur Polizei gehen, wenn du als Beschuldigter vorgeladen werden solltest.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

http://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html

Eine eventuelle Anzeige gegen dich wegen Urkundenfälschung wird nach § 170, Absatz 2 StPO eingestellt. Das bedeutet, dass es nicht genügend Beweise oder Anhaltspunkte für eine Anklageerhebung gegen dich gibt.

Erfolgt eine Einstellung nach § 170, Absatz 2 StPO, bleibt alles genau so, wie es vorher war. Dein Führungszeugnis bleibt astrein. Bei der Polizei ist dann lediglich vermerkt, dass es eine Anzeige gab, die aber eben wegen Unschuld nicht weiter verfolgt wurde.

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

Für dich noch als Tipp:  sollte eine Vorladung der Polizei erfolgen, so machst du folgendes:

Nicht hingehen  - das ist klar. Du schreibst der Polizei aber einen Brief mit deinen Namen, deiner Anschrift und der Polizei Vorgangsnummer ( steht in der Vorladung ) .

Du bittest gemäß § 170, Absatz 2 StPO um einen Bescheid, sollte die Sache eingestellt werden. Dann Ort, Datum und Unterschrift vermerken und abschicken.

Nur so ist sichergestellt, dass du über die Einstellung des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft schriftlich benachrichtigt wirst. Die Einstellung der Staatsanwaltschaft erfolgt per normalen Brief in weißer Farbe, mit einem A 4 Blatt.

Grundsätzlich:  locker bleiben. Anzeigen kann jeder jeden. Nur was am Ende dabei raus kommt, ist eine andere Sache.

Versuche das Ganze nicht zu persönlich zu nehmen. Der Postmitarbeiter war einfach nur überarbeitet oder offen dämlich. Zeige ihn auf jeden Fall wegen falscher Verdächtigung an, damit er sein Fehlverhalten einsehen kann.

Anzeigen kann prinzipiell mal jeder, jeden, wegen allem. 

Die Polizei muss nun ermitteln, ob an dem Anfangsverdacht was dran ist. Sprich du wirst wahrscheinlich vorgeladen und kannst (musst nicht) eine Aussage machen. Dann wird die Polizei eventuell eine Unterschriftenprobe deiner Mutter einfordern (auch hier: kann sie abgeben, muss sie aber nicht (wäre aber in dem Fall sinnvoll)). Dann leitet die Polizei das Ganze an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese wird einmal herzlich lachen und das Verfahren nach §170 Abs.2 StPO einstellen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der übereifrige Postbeamte jedoch bevor er zur Polizei kann, seinem Chef über den Weg läuft, der ihn dazu anhalten wird so einen Unsinn tunlichst zu lassen, ist sehr sehr hoch. 

"Ich zeig dich an" oder "Sie hören von meinem Anwalt" ist lediglich die erwachsene Variante von "Das sag ich meiner Mama". Passieren wird es in den seltensten Fällen.

Blöde Situation? Garnicht!
Sollte eine Klage ins Haus flattern, ist es doch egal: Du hast die Unterschrift Deiner Mutter - und das kann graphologisch geprüft werden.
Mach Dir also keinen Kopp ;.-))

Naja, man macht sich halt immer Gedanken wenn man wegen etwas Verdächtigt wird, aber Recht hast du, danke dir