Anzeige von der Polizei wegen geplatzter Lastschrift - was kann ich jetzt tun?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man sollte sich schonmal recht intensiv um seine Geldangelegenheiten kümmern, dazu gehört auch die Post. Sehr wahrscheinlich hast Du zumindest eine Nachricht deiner Bank erhalten dass die Lastschrift nicht eingelöst wurde.

Zunächst mal ist es so das die Poliziei mit Mahnbescheiden etc. nichts zu tun hat, das ist Zivilrecht. Vermutlich hat der Inhaber des Ladens die Kostengüntigere Variante über die Anzeige gewählt. Sowas hebt die Zahlungmoral meist erheblich, wie sich ja bei Dir gezeigt hat. Die anzeige hast Du aber nun trotzdem an der Backe. Schildere einfach auf dem Anhörungsbogen dass Du bei der damaligen Bezahlung davon ausgegangen bist das Dein Konto noch genug Deckung aufwies und Du das ganze bedauerst und natürlich sofort bezahlt hast. Wenn Du nicht schon mehrere solcher Sachen fabriziert hast wird das Ganze sehr wahrscheinlich eingestellt.

Lass es Dir aber eine Lehre sein.

Du solltest Dich mit dem Geschenkladen in Verbindung setzen und das Mißverständnis aufklären. So hast Du die Möglichkeit die Sache zu bereinigen.

Wegen der Anzeige solltest Du wissen, dass eventl. der Geschenkladen Dich angezeigt hat. Möglicherweise zieht er die Anzeige zurück, wenn das Geld bezahlt ist.

Bei der Polizei bist Du nicht verpflichtet irgendetwas mitzuteilen. Du mußt auch zu keiner Vorladung erscheinen. Trotzdem wäre es vernünpftig eine kurze formlose Mitteilung zu schicken, dass Du mit dem Geschenkladen in Verbindung steht und das Geld inzwischen bezahlt hast. Weitere Angaben, außer Deine Personenangaben machst Du am besten nicht, auch wenn in dem PolizeiSchreiben noch etwas gefragt wird. Ruft die Polizei Dich an, dann lege sofort auf.

Eine Lastschrift wird aufgrund eines Einzugsverfahrens erteilt. Das Einzugsverfahren geht mit allen Risiken zu Lasten des Einziehenden. Anders als beim Scheck, bei dem man bei mangelnder Deckung Scheckbetrug begeht, ist nur durch das Lastschriftverfahren keinerlei Betrugsabsicht gegeben. Trotzdem braucht ein Gläubiger kein gerichtliches und kaufmännische Mahnverfahren bestreiten. Er kann ohne weiteres Strafanzeige wegen Betrug stellen, da der zu Leistende ja den Gegenwert erhalten hat. Durch die Zahlung ist das Verfahren allerdings geheilt.

Durch die Zahlung ist das Verfahren allerdings geheilt.

Das ist natürlich Unsinn. Genau so wenig wie ein Diebstahl dadurch ungeschehen wird, daß der Dieb die Zigaretten 6 Monate später wieder in den Laden zurück bringt.

@skyfly71

Bei Zahlungsverzug differiert die Justiz, anders als bei Diebstahl. Der Unterschied zwischen Diebstahl und Zahlungsverzug ist der, dass der Diebstahl eine Wegnahme ohne Einwilligung ist.

Du solltest zum einen dich schriftlich in den Anhörungsbogen der Polizei äußern und auch gleich einen Beleg zur Regulierung dem Schreiben beifügen.

Damit wäre das strafrechtliche Verfahren vermutlich zunächst ausgeräumt.

Zum weiteren solltest du auch der damaligen Einkaufsstätte kurz und knapp mitteilen, dass es sich um ein Über-/bzw. Versehen handelt und du sofort die Zahlung vorgenommen hast. Somit dürfte auch die zivilrechtliche Sache erledigt sein.

Einfach darlegen, wie diese Sache zustande gekommen ist. Ich gehe davon aus, daß bei einem solchen Betrag, keine große Aktion daraus gemacht wird. Da die Unterlagen noch vorhanden sind, ist die Sache doch ziemlich eindeutig und schnell zu klären.