Anzeige Unterschlagung zurückziehen? Wie?

3 Antworten

Wenn die unterschlagene Sache einen Wert von 55,-€ nicht übersteigst kannst du die zurücknehmen wenn der preis höher ist dann nicht du musst auch beachten das du ihm wegen der unterschlagende sache nicht wieder erneut anzeigen kannst

Danke fuer deine Antwort, Kann man dir auch eine privat Nachricht zukommen lassen? Haette da noch eine frage! Lg

Normalerweise solltest Du zur Polizei gehen und die Anzeige dort zurückziehen..sag, dass sich die Sache erledigt hat und es ein Missverständnis war oder was auch immer....wenn die Sache schon bei der StA liegt, dann musst Du da zu deren Aktenzeichen anrufen und klären....das wirst Du aber vermutlich dann auch schriftlich machen müssen, weil sonst könnte ja jeder anrufen. Du solltest allerdings einen plausiblen Grund angeben können....

Wenn Du noch kein AZ von denen hast, wende dich an die Polizei, die werden dir schon sagen, ob die es bereits weitergeleitet haben und an wen Du dich dort wenden musst.

Danke sehr fuer deine Aussage!

und es ein Missverständnis war oder was auch immer....

DAS ist allerdings ein sehr schlechter Tipp!!! Mit ein bißchen Pech hat der Fragesteller dann selbst ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschens einer Straftat am Hals^^

@skyfly71

Nicht, wenn das Ding nicht an die Öffentlichkeit gelangt ist.......da besteht dann nicht die Gefahr des von dir benannten Problems ;-)

@benjaminbbaum

Oh, natürlich. Es reicht, wenn man eine entsprechend falsche Story bei der Polizei erzählt. Damit macht man sich strafbar.

http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

P.S.: Ein bißchen tatsächliches Wissen ist schon ganz gut, wenn man hier auf ehrlich gemeinte Fragen anderer Menschen antwortet^^

@skyfly71

Lol..ich arbeite beim Rechtsanwalt und weiß so ziemlich genau, wie diese Geschichten funktionieren....

Sicher gibt es da ein Problem, wenn die Gegenseite da was macht...aber hier sehe ich eher, dass die Parteien sich geeinigt haben und das ganze einfach ruhig gestellt werden soll...da wird die Polizei nichts machen...es sei denn, die Gegenseite erhebt Einspruch und zeigt den Anzeiger an !

Ich weiß schon wovon ich spreche ;-)

Man kann eine Anzeige nicht zurückziehen. Bitte lies dazu auch meinen Tipp http://www.gutefrage.net/tipp/kann-ich-eine-anzeige-zurueckziehen

Wenn die unterschlagene Sache einen Wert von 50,-€ nicht übersteigt, könntest Du allerdings Deinen Strafantrag zurück nehmen - diesen dann aber nicht erneut stellen.