Anzeige ohne vor Gericht zu müssen?
Hallo, ich habe mal eine Frage. Kumpel von mir wurde angezeigt, da er einer Person eine Zigarette auf den Backen gedrückt hat.
Das "Opfer" war beim Arzt: Verbrennung 2.ten Grades.
Nun läuft eine Anzeige gegen meinen Kumpel. Er hat nun Angst vor Gericht zu müssen.
Muss er vll. garnicht vor Gericht? Wenn er bei der Polizei zugibt, dass er es war, kann es sein dass er dann seine Strafe schriftlich bekommt? Ohne vor Gericht zu müssen?
Er ist nicht vorbestraft.
Habe im Internet folgendes gefunden: .."Ja aber nicht bei jeder Strafsache kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht. Strafen können auch ohne Verhandlung vom Gericht festgelegt werden wenn keine Verhandlung notwendig ist (Beschuldigter ist geständig etc.). In dem Fall wirst du dann schriftlich darüber informiert. "...
Wir wären um jeden Tipp dankbar.
21 Antworten
Den weiteren Verlauf muss er jetzt abwarten, da kann wohl keiner eine absolut zuverlässige Vorhersage machen. Eventuell folgt dem strafrechtlichen Verfahren noch ein zivilrechtliches, darauf muss man auch gefasst sein. Auf jeden Fall wirkt sich ein Geständnis immer positiv aus, wenn es rechtzeitig kommt und auch das Bedauern der Tat glaubhaft macht. Er sollte sich doch vielmehr Sorgen um die Konsequenzen machen, anstatt eine Vorladung zu fürchten.
...da hätte dein Kumpel vielleicht vorher mal nachdenken sollen, bevor er Mitmenschen als Aschenbecher benutzt. Es stimmt schon, dass Fälle auch außergerichtlich geklärt werden, gerade wenn ein Geständnis vorliegt, aber bei Körperverletzung wär ich mir da nicht zu sicher.
Bei solchen Bagatellen wird das Verfahren wahrscheinlich gegen eine Geldstrafe eingestellt. Die Gerichte haben genug mit richtigen Fällen zu tun.
Auf einer Fläche von 1cm² ? Bagatelle.
Verbrennung 2. Grades hast du auch beim Sonnenbrand.
Das denken wir uns auch.
ich denke schon das es verhandelt wird und das ist auch gut so!Ich denke er wird eine satte Ladung Sozial stunden ableisten können.
Wenn ich mein restliches Leben mit so ´ner "Bagatelle" im Gesicht rumlaufen müßte - na herzlichen Dank...!
Verbrennungen 2. Grades verheilen vollständig innerhalb weniger Tage...
wie kann man einen sonnenbrand mit einer vorsätzlichen körperverletzung gleichstellen?steh nur ich auf´m schlauch ?
Ohne Worte,:-(
es ist ja nicht nur die Verletzung sondern auch die Erniedrigung die es ausdrückt jemandem Zigaretten im Gesicht auszudrücken.Dazu muss das Opfer ja schon ziemlich wehrlos gewesen sein.Für mich ist das aller Unterste Schublade.
in usa würde der im bootcamp landen...
Eine Geldstrafe wird es geben, keine Frage.
Aber dafür einen Gerichtstermin anzuberaumen und dem Staat tausende Euro Kosten zu verursachen ist lächerlich. Das wird auch die Staatsanwaltschaft so sehen und das Verfahren gegen oben genannte Geldbuße einstellen.
Lächerlich ist,das es verharmlost wird!! Das ist Körperverletzung.Für allen Mist wird Geld ausgegeben und der soll mit einer Läppischen Geldstrafe davon kommen.Was sind denn das für Gesetze???
wernilein komm mal runder. Stell es nicht schlimmer hin, als es ist. Ich will hier nichts schön reden, aber du brauchst nicht so extrem übertreiben.
Die Frage, die sich der Richter stellen muss, ist aber immer noch das Strafmaß. Du schreibst ja "Immer diese Besserwisserarschlöcher die meinen aus einem Satz den ganzen Fall erkennen zu können als ob unser Rechtsystem immer Recht hätte, es gibt Menschen die haben noch viel schlimmeres Verdient als kleine Verbrennungen und werden NICHT BELANGT". Damit der Richter nicht auch zum "Besserwisserarschloch" wird, muss er abschätzen können, welche erschwerenden oder strafmindendernden Umstände vorliegen, ob dein Kumpel einsichtsfähig ist (oder auch sagt, das wäre eine Bagatelle) und ob mit Wiederholung zu rechnen ist und mit vielem anderen sonst. Von daher KANN der Richter gar nicht bloß nen Brief schreiben. Dazu kommt noch, dass im Jugendstrafrecht nicht nur Geld-oder Gefängnisstrafen angewendet werden, sondern viel öfter sehr individuelle Lösungen wie Erziehungsmaßnahmen (Opferentschädigung, Sozialstunden usw). Er muss also etwas über die Persönlichkeit des Täters erfahren, ob er in Ausbildung ist (dann gehen Sozialstunden nur abends oder am Wochenende), ob er Geld verdient oder Taschengeld bekommt usw
Nein, er wird vor Gericht erscheinen müssen. Schriftlich ne Strafe bekommen passiert vielleicht noch bei nem Falschparker, aber hierbei ist damit nicht zu rechnen.
Wenn es das erste Mal ist wird das wohl nicht zur Verhandlung kommen (leider). Vielleicht bekommt er ein schriftl. Urteil. Park säubern oder so.:-)
Bagatelle??? Körperverletzung ist das.