Anzeige oder ähnliches gegen Lehrer möglich?
Ich schildere euch mal kurz was heute am 02.11.2015 in meiner 8. Schulstunde geschah.Ich hatte Philosophie die 8/9 Stunde.Mein Sitznachbar sagte das Wort "Muschi" und mein Lehrer dachte, dass ich es gewesen war. Ich sagte 3-4x ausdrücklich das ich es NICHT war und ja wie mein Sitznachbar so ist, grinste er nur blöd. Dann wollte ich halt vor die Tür doch der Lehrer sagte "Nein du nimmst deinen Rucksack packst deine Sachen und gehst nachhause".Ich dachte ich hätte nicht richtig gehört ich wurde nachhause geschickt und zwar spontan und das Mündlich sprich er hat keine Schulleitung/Eltern verständigt.In meinen Augen ist das eindeutig eine Aufsichtspflichtverletzung dazu kommt auch das er in meiner Schulakte einer Vermerk machen will für "Vulgäre Ausdrücke" ich sagte ihn aber dennoch ausdrücklich das ich nicht Muschi sagte sondern mein Sitznachbar. Er war danach wie eine Wand blockte jeglichen Kommunikationsversuch ab hielt die Tür auf und sagte nur "Du kannst jetzt gleich nachhause gehen/nimm dein Rucksack und geh/ich möchte dich hier nicht sehen etc".
Wie sieht ihr das?-Eine Schriftliche Beschwerde werde ich einreichen was wären die Folgen für den Lehrer bzw ist eine Anzeige möglich?-Ich weiß das sowas übertrieben klingt aber ich lasse mit mir nicht Spielen und einen Vermerkt für Vulgäre Ausdrücke in meiner Schulakte möchte ich auf alle fälle nicht.
Ich besuche in Hessen eine Schule und bin seid kurzem 15 bin nicht der leiseste Schüler aber halte das in maßen.
4 Antworten
Lass dir von deinen Eltern eine Fachaufsichtsbeschwerde schreiben und schicke diese an die Schulleitung. In der Beschwerde schilderst du sachlich und korrekt den Vorfall und erklärst dich mit der Maßnahme des Lehrers nicht einverstanden. Ebenfalls kannst du aufführen, dass du den Verdacht hast, dass der betroffene Lehrer die Aufsichtspflicht verletzt hat - mit der Bitte um Prüfung.
Zudem würde ich eine schriftliche Stellungnahme bzw. Richtigstellung der Vorwürfe gegen dich verlangen und dass der Eintrag in der Schulakte entfernt wird.
Ein Gespräch mit dem betroffenen Lehrer, deinen Eltern bzw. dir und der Schulleitung halte ich aber in erster Instanz für produktiver als den direkten Dienstweg zu gehen.
"Bevor man sich mit jemandem auseinandersetzt, sollte man sich mit ihm zusammensetzen."
Viele Grüße Alex.
Man kann nurn Straftaten, also Tatbestände des Strafgesetzbuches anzeigen. Das liegt hier nicht vor. Beschwer dich bei der Schulleitung, und damit ist es dann auch gut.
Ich würde direkt um einen Gesprächstermin bitten und zwar mit dem Schuldirektor.
Hallo! Der Knoten kann nur durch Gespräcvhe der Beteiligten gelöst werden Eine Anzeige macht keinen Sinn - nicht einmal Du unterstellst dem Lehrer eine absichtliche Unterstellung. Alles Gute.