Anzeige Hausfriedensbruch-Ablauf?

2 Antworten

Bei oder nach Strafantrag wird Der Verdächtige nach ein Paar Tagen/Wochen von den Polizeibehörden je nach Straftatschwere persönlich oder postalisch darüber informiert, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn besteht und er sich ggf bei den Polizeibehörden zur Vernehmung einfinden muss.

Hausfriedensbruch ist kein Mord, es kann zu einer öffentlichen sowie auch zu einer geschlossenen Verhandlung kommen. Dies entscheidet Die Staatsanwaltschaft mit dem zuständigen Vorsitzenden Richter.

Es kann auch sein ,dass Die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, sollten sich wärend Der Ermittlungen, Ereignisse einstellen welche den Straftatbestand "besänftigen" oder "abmildern". In so einem Fall ergeht ohne Gerichtsverhandlung ein Strafbefehl mit folgender Verurteilung direkt an Die Beschuldigte Person.Auch dies kann schriftlich erfolgen.

Dies wird aber vom Geistigen Zustand der Verdächtigten Personen, seinem Umfeld und seiner persönlichen Beweggründe weshalb er den Hausfriedensbruch begangen hat, beeinflusst.

Nochma für mich deutlich:

Wird die Anzeige mitgeteilt auch ohne Anklage bzw Einstellung?

Sicher ist es kein Mord...aber desswegen gibt es ja ein Starftatbestand der Hausfriedensbruch sagt...in dem steht nicht nur weil da keen öffentliches Intetesse....Starftat ist für mich Straftat und passiert ist es ja nun ma. Wozu gibt es dieses Gesetz also, wenn es nicht angewendet wird?

Kann es also passieren, dass sich die Täter nicht mal zum Dachverhalt äussern müssen? Und nur die Einstellung mitgeteilt bekommen?

@Lotte237567

Verdeutlicht:

Die Anzeige wird mitgeteilt , muss sie ja weil jeder Beschuldigte "Das recht" darauf besitzt darüber informiert zu werden.

Straftat ist nicht immer gleich Straftat. Man kann einen Strafantrag stellen, Die Staatsanwaltschaft prüft dann aber inwiefern dieser Vorwurf erfüllt wurde und spricht dann entsprechend von Gesetzen eine Strafe oder eine Einstellung des Verfahrens aus.

Täter sowie auch Beschuldigte einer Straftat haben das sogenannte "Aussage Verweigerungs-Recht) , sie müssen somit keine Aussage oder Äußerungen zum Tatvorwurf machen.

Es kann also durchaus passieren das sich Die Täter aus Selbstschutz nicht zum Sachverhalt äußern werden.

@patermomas

Danköschön, jetzt hats gefunzt. 😊

@Lotte237567

Kein Ding ihnen Viel Glück.

Wenn der mit der Axt in der Hand erst die Treppebhaustür aufbricht dann die Wohnungstür und in dein Wohnzimmern.... macht.

Ist das ebenso Hausfriedensrbuch wie

wenn er den Fuß in der Tür hat und du willst Sie schließen.

Daher: Es kommt drauf an (übrigens Lieblingsspruch aller Juristen)

Fuß in der Tür mit lautem Schreien ich bräche ihm den Fuß. Gegen Ihn und seine Mutter die mich blöde Kuh nannte kam ich nicht mehr an Haben sich zu zweit gegen die Tür geeorfen...ich wieg nur 46kg. Sie tat so als rufe Sie nun die Polizei. Ich unterstützte ihren Vorschlag mehrmals. ;-) Genötigt meinen Keller zu öffnen um Sachen von vor 3 Jahren zu holen...Ich wurde durch Räume geschmissen und beleidigt. Ich hätte sofort die Polizei rufen sollen, als ich merkte er bricht bei mir ein, unwissend ich bin zu Hause...Ach hör mir bloß auf mit dem Kindergarten...ich bin 35 und nach der Beratung der Polizei war die Anzeige eher ein Vorbeugen, damit ich mich nicht noch wegen Körperverletzung verantworten muß. Auf die Nötigung , Beleidigungung und Körperverletzung meinerseits hab ich verzichtet. Ich will doch nur meine Ruhe. Das Wort zum Abschluß richte ich an mich selbst: Trulla, lern aus deinen Fehlern...Mutti hat dir doch verboten die Tür zu öffnen, wenn du alleine bist. *fatschfatsch*

@Lotte237567

Schön das du dich mal so richtig ausgesprochen hast - hilft aber nicht weiter.