Anzeige gegen Unbekannt wegen nichtangekommenem Paeckchen?

6 Antworten

Da kannst du nichts anzeigen. Das ist Lehrgeld. Wichtige Dinge immer als Paket, sonst trägt man das Risiko des Verlustes selbst.

Wenn du den Verdacht hast, daß sie Sendung gestohlen wurde, kannst du natürlich Anzeige gegen unbekannt stellen. Aber ich will dir da nicht zu große Hoffnungen machen. Das ist eher unwahrscheinlich, daß man da etwas ermitteln kann. Aber ich würde dir raten, es trotzdem zu tun. Vielleicht wurden ja mehrere Päckchen gestohlen, was auf den einen Mitarbeiter nur rückführbar ist, wenn man merkt, daß auf dessen Tour öfters etwas abhanden kommt. Aber für die Zukunft gebe ich dir den Tip, dann lieber etwas mehr Porto zu zahlen und dafür so etwas als versichertes Paket zu verschicken.

1.) Päckchen. Keinerlei Sendungsnachweis, keine Versicherung.

2.) Ausland. Die Haftung der Deutschen Post, selbst bei Paketen, endet ganu an der Grenze. Solange die nachweisen können, dass das Paket an den ausländischen Paketdienst übergeben wurde, ist für die Alles in Ordnung, Haftung erledigt. Der ausländische Paketdienst haftet jedoch auch nicht.

Wenn Du also was wichtiges verschicken willst, dann z.B. mit UPS, also einem Unternehmen, welches Deine Sendung komplett und weltweit selbst verteilt.

Ansonsten schaust Du in die Röhre.

Eine Anzeige bringt gar nichts. Da wird wegen 70 Euro nichtmal groß ermittelt, das Ding wird eingestellt, erledigt.

Da habt ihr Pech gehabt, denn du kannst ja nicht mal beweisen das du das Päckchen auch wirklich abgeschickt hast

Nachforschungsantrag bei der Post und Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung/Diebstahl und Verletzung des Postgeheimnisses gegen unbekannt stellen. Bringt aber beides nichts - leider. Bei Versand in "bestimmte Länder" immer registrierten Versand (Postpaket; Hermes-Päckchen; Maxibrief per Einschreiben) wählen.