Anzeige gegen Unbekannt (Hausdurchsuchung)?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die machen gar nichts dergleichen.

 

Eine Anzeige gegen Unbekannt wird verwaltet. Man nimmt diese auf, notiert die Gerätenummer im Fahndungssystem, gibt die Anzeige an die Staatsanwaltschaft und die stellt die nach 3 bis 6 Monaten ein. Zudem taucht man als Einzelfall in einer Statistik auf. Mehr wird da nicht gemacht.

 

Sollte Dein Freund hierbei 20 Verdachtsmomente genannt haben, dann könnte es sein, dass man diese Leute einbestellt und befragt, was aber höchst unwahrscheinlich ist.

 

Man wird jedoch nicht nach einer Playstation für 350 Euro die Pferde scheu machen und 20 Durchsuchungen durchführen, denn 20 Leute als mögliche Täter zu nennen ist so, als ob man keine nennt, der Kreis ist einfach zu groß.

 

Ansonsten, weg ist weg.

Gerichtsbeschlüsse braucht man wohl immer. Aber ich bezweifle, dass die Polizei sich größer mit dem Fall beschäftigen wird, zumal es nur um ca. 100 Euro an Wert geht.

Solltest du was mit dem Diebbstahl zu tun haben, brauche ich wohl nicht zu sagen, dass das Mist ist...

die brauchen ein Gerichtsbeschluss sonst ist das Hausfriedensbruch wenn der Richter noch kein Durchsuchungsbefehl durchgegeben hat

eine hausdurchsuchung darf man nur durch fürhern wenn tatkräftige Beweise vorliegen, und wegen einer psp wird mit sicherheit nicht eine gerichtliche Hausdurchsuchung angeordnet, das fehtl auch gerade noch, ich denke da hat unsere Polizei wichtigers zu tun!

Ist zur Hälfte richtig. Allerdings werden Wohnungsdurchsuchungen auch z.B. für Handys angeordnet. Das ist auch richtig so. Wo kämen wir denn da hin, wenn man bis zu einer bestimmten Wertgrenze unproblematisch Diebesgut (oder sonstige Beweismittel) zu Hause lagern könnte?

@Nils2

was heißt wo kommen wir den hin, das ist leider meine persönliche Erfahrung mit der polizei. Einem Freund wurde mal das handy geklaut ( auch noch im Freundeskreis), 2 Tage später haben wir es dann bei ebay endeckt und sind zur polizei gefahren. Die aber haben es nicht eingesehen sich mit unseren "Kinderproblemen" auseinander zu setzten und wir sollten und gefälligst selbst um so Bagatellverbechen kümmern....

Hausdurchsuchung einfach so auf blauen Dunst ist nicht!

Da muss über die Staatsanwaltschaft ein richterlicher Beschluss erwirkt werden, der sich auf stichhaltige Argumente stützt.

Wenn der dann durch ist, kann's losgehen!