Anzeige für Minderjährigen beim 1. mal schwarz fahren
Hallo,
ich bin noch 17 Jahre alt, und wurde beim schwarz fahren erwischt. Ich habe ein Ticket, doch bin nur 1 Station weiter gefahren, als ich mit diesem Ticket darf. Der unfreundliche Kontrolleur wollte mein Ticket haben (persönliches Monatsticket) und sagte "Ich gebe Ihnen das erst wieder, wenn Sie sich ausweisen können". Nach kurzer Diskussion hielt der Zug an meinem Zielbahnhof und erst nach dem Aussteigen gab ich ihm meinen Personalausweis. Zuvor wurde ich noch nie erwischt, doch der Kontrolleur stellte mir kein Knöllchen aus oder sonstiges, sondern schrieb sich meine Daten auf Papier auf, gab mir die Tickets wieder und sagte, ich werde von der Bundespolizei hören. Doch was hat der Bundesgrenzschutz mit der DB zu tun?
Wie komme ich da am besten wieder raus? Er notierte sich die Daten, nachdem ich ausgestiegen bin, darauf habe ich extra geachtet, falls es wichtig sein könnte. Auf der Seite von bahn.de wird mir die Verbindung sogar so angezeigt, ich mache mal ein Beispiel. fettgedruckt = RE-halt, sonst nur RB... A-B-C-D-E-F Ich will von A nach D, die Bahn gibt mir an, ich soll nach E fahren und mit der RB zurück nach D (etwas umständlich) und so habe ich das gemacht.
Ich fühlte mich vom Kontrolleur außerdem erpresst, da er mir mein Ticket stehlen wollte und es nur gegen meine Personalien herausgeben wollte.
Ich fragte den Kontrolleur nach seiner Prüfnummer, die jeder Kontrolleur einem Fahrgast vorweisen muss, er sagte jedoch, dass er mir sie nicht geben würde. Es ist auf jeden Fall seine Pflicht, mir diese mitzuteilen, er hat es nicht gemacht, sodass ich nun nicht weiß, welcher Kontrolleur das war, was für mich in diesem Fall sehr wichtig ist.
5 Antworten
Die erste Frage wäre: Wie bzw. weswegen willst Du gegen den Kontrolleur vorgehen und was erhoffst Du Dir? Unfreundlichkeit oder rüder Ton ist keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinn. Und Bahnintern: Da kommt absolut nichts bei rum! Insbesondere nicht, wenn Du aus Bahnsicht ein Erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen und sie Dir noch eine Strafanzeige ans Bein binden! Inwiefern er die Personalien notiert, vermerkt etc. ist Sache der Bahn und deren eigenen Formvorschriften. Erheblich ist aber hier lediglich die Aufnahme der Personalien, nicht die Form. Wenn er sagte, Du würdest von der Bundespolizei hören, wird die Bahn Strafanzeige wegen Leistungserschleichung stellen. (Aber natürlich kann es auch sein, das der -das unterstellen wir mal- rüde Ton und die mahnenden Worte eher erzieherischer als tatsächlich zur Konsequenz führender Natur waren!) Das Ticket selbst ist der bloße Nachweis über eine Mitfahrtberechtigung. Je nach Verkehrsgesellschaft (und Bahn) wird i.d.R. in den Beförderungsbedingungen (die Du mit Betreten der Bahn oder des Bahngeländes) anerkennst und akzeptierst (diese hängen aus oder können überall auf Verlangen ausgehändigt bekommen werden) die Pflicht zur Herausgabe des Fahrausweises durch den Fahrgast verankert! Ob und welche Angaben ein Kontrolleur gegenüber Fahrgästen machen soll, entscheidet die Verkehrsgesellschaft/Bahn. Nur: Grundsätzlich wird immer davon ausgegangen, das sich ein Betriebsangestellter zur Identifizierung ausweist (durch Dienstbekleidung, dann reicht nach derzeitiger Rechtsauffassung die Namensnennung oder Nennung einer individuellen, der Person zugeordneten Nummer) oder die Bekanntgabe im Mindesten des Namens oder dieser Nummer, durch einen Ausweis. Und wenn er das nicht getan hat, dann ist das für Deinen Sachverhalt dennoch unerheblich, da das höchstens innerhalb der Bahn ein mahnendes Wort gäbe (je nachdem was die Bahn ihrem Personal in solchen Fällen intern vorschreibt), der Sachverhalt bei Dir (mit dem "Schwarzfahren") davon aber unberührt bleibt. Zum Anschreien nur ein Hinweis: Auch wenn es nicht korrekt ist (sofern das so stimmt) von einem Zugbegleiter angeschrien zu werden, zurückschreien ist nicht das geeignete Mittel und erst recht nicht, wenn der Zugbegleiter das Hausrecht hat und er der Meinung ist, das Du durch Dein Verhalten, die von der Bahn fesgelegte Verhaltensordnung verletzt und Dich dann deshalb einfach aus dem Zug schmeißt! Wenn Du nicht regelmäßig Leistungserschleichungen oder andere Straftaten begehst, kommt da nichts bei rum.
Du bist absichtlich schwarzgefahren und wolltest bei der Kontrolle deine Daten nicht rausrücken. Das war, gelinde gesagt "unklug". Zu Schwarzfahrern ist es normal klar und deutlich zu sein...besonders wenn die irgendwie ihre Daten verschleiern wollen. Der Konti hätte dich auch festhalten können, bis die Bundespolizei deine Daten aufnimmt. So, jetzt könnte zu dem 40 Euro-Ticket noch ne Anzeige dazu kommen.
Tipp: Einfach mal merken, wann man das Spiel verloren hat und den Verlust gering halten...
Du bist schwarz gefahren und wurdest bei der Kontrolle erwischt. Natürlich war der Kontrolleur jetzt aus deiner Sicht unfreundlich. Bestimmt hat er den diesen Eindruck auch von dir, du hast ihn mit deinem Verhalten provoziert. Schade.
Die Bundespolizei ist auf Bahngelände zuständig. Den Bundesgrenzschutz gibt es schon lange nicht mehr.
Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz.
Von der juristischen Sache habe ich keine Ahnung, aber sollte es tatsächlich zur Anzeige kommen, lässt sich anhand des Dienstplanes heraus finden, wer der Kontrolleur war. Drucke dir die entsprechende Seite von bahn.de aus - für alle Fälle. Viel Glück, dass du heil daraus kommst.
Danke für die Antwort, habe einen Screen der Seite auf dem PC gespeichert, hoffentlich klappt das...