Anzeige für Fahrrad wheelie?

4 Antworten

Das würde ich lassen, das könnte als gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr gelten, wofür man wirklich eine Anzeige bekommt. Ein Fahrrad ist auch ein Verkehrsmittel, mit dem man sich im öffentlichen Verkehr an die Regeln der StVO halten muss.

Durch das Fahren auf dem Hinterrad werden Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, Hindernisse bereitet oder vergleichbar schwerwiegende Taten begangen und dadurch Leib und Leben gefährdet? Interessant.

Was den jetzt

@Jonny1601

Er/sie spielt darauf an, daß der "gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr" eine ernsthafte Straftat ist, für die es schon einiges mehr braucht, als einen Wheelie auf dem Fahrrad zu fahren.

Niemand hat auf dem Hinterrad die gleich gute Kontrolle wie bei eioner Normalfahrt. Es ist auch nicht mehr möglich 2 voneinander unabhängig wirkende Bremsen zu verwenden. Es werden Einräder auch nicht zum Verkehr zugelassen.

Nur bornierte selbstverliebte Angeber werden behaupten dass die Gefährdung der Umwelt sich dadurch nicht erhöht. 

Ja, es ist eine Ordnungswidrigkeit und Ja: solche Einlagen gehören auzf den Sport und Spielplatz und nicht auf die Straße. 

Niemand hat auf dem Hinterrad die gleich gute Kontrolle wie bei eioner Normalfahrt.

Nur Nur ist nirgendwo vorgeschrieben, daß man zu jeder Zeit die maximal mögliche Kontrolle haben muss. Sonst wäre ja auch einhändiges Fahren, Essen im Auto, oder sogar Gespräche untersagt.

Es ist auch nicht mehr möglich 2 voneinander unabhängig wirkende Bremsen zu verwenden.

Das ist ja auch nicht vorgeschrieben. Das Fahrrad muss diese haben.

Es werden Einräder auch nicht zum Verkehr zugelassen.

Weil sie technisch nicht die Voraussetzungen erfüllen, nicht,w eil sie nur auf einem Rad fahren.

Nur bornierte selbstverliebte Angeber werden behaupten dass die Gefährdung der Umwelt sich dadurch nicht erhöht.

Wenn nichts in der Nähe ist, das gefährdet werden kann, erhöht sich folglich nicht die Gefährdung für Andere.

Ja, es ist eine Ordnungswidrigkeit und Ja: solche Einlagen gehören auzf den Sport und Spielplatz und nicht auf die Straße.

Es kann nur eine Ordnungswidrigkeit sein, wenn es konkret gegen eine fest beschriebene Verordnung verstösst. Es gibt keine allgemeine Vorschrift gegen Tricks. Nur weil etwas in sich unsicher ist, bricht es dadurch nicht eine Vorschrift, wenn diese nicht existiert.

Das allgemeine Vorsichtsgebot greift, wenn eine Behinderung oder Gefährdung Anderer besteht.

@Agentpony

soviel Unsinn in so wenigen Sätzen. Aber leg es dir mit der Polizei an wenn du willst, aber gefährde bitte keine unschuldigen. Also probier bei jedem Polizisten ein Kunststück und warte was passiert.

Grundsätzlich reicht Paragraph 1:

§ 1. Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. 
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. 
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Das Fahren eines Wheelies ist erstmal prinzipiell keine Straftat, denn Straftaten sind schwerwiegende Vergehen, die eine ernste Strafen bis hin zu Strafprozessen nach sich ziehen können.

Wenn, dann ist es eine Ordnungswidrigkeit. Hier fallen mit aber nur zwei Dinge ein; wenn Andere durch deine Aktion behindert oder gefährdet wurden, hast Du deine Sorgfaltspflicht verletzt; Man könnte es auch als "Sport und Spiel im Straßenverkehr" interpretieren, was ebenfalls ordnungswidrig ist.

Solange Du niemanden gefährdest - null Problem. Wo sollte ein Problem bestehen?