Anzeige fallen gelassen?

3 Antworten

Hallo Egal12131415,

hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. es wurde Niemand gefährdet und es wird Euch auch nicht der Versuch der Gefährdung vorgeworfen oder
  2. es wurde Jemand gefährdet oder Euch wird zumindest der Versuch vorgeworfen, Jemanden zu gefährden

Im ersten Fall hätte man  Euch nicht vorgeladen und im zweiten Fall, wurde ein Strafverfahren eingeleitet, bei dem ich keine Voraussetzungen für eine Einstellung sehe.

Eine Einstellung ist gem.

  • § 253 StPO wegen Geringfügigkeit nur möglich, wenn kein Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt oder
  • § 253a StPO gegen Auflagen möglich

Ihr werdet dann mit Verurteilung zu eine Geld- oder Freiheitsstrafe (die sicherlich noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann) rechnen müssen.

Was das angeht, dass ihr eine Aussage machen müsst, so gilt, dass die Polizei zwar verpflichtet ist Euch rechtliches gehör anzubieten, ihr aber nicht verpflichtet seit von diesem Recht gebrauch zu machen.

Schöne Grüße
TheGrow

Zunächst einmal ist der Polizist kein Richter oder Staatsanwalt. Seine Aussage ist daher mit Vorsicht zugenießen.

Aus der Erfahrung mit ähnlichen Fällen. "Fallen gelassen" eher nicht. Der Staatsanwalt wird die Sache einstellen, mit etwas Glück ohne irgendwelche Konsequenzen.

Hallo.

Die Polizisten sind keine Richter, das macht der Staatsanwalt, der kann es fallen lassen oder auch nicht.

Das wird er entscheiden oder der Richter.

Mit Gruß

Bley 1914