Anzeige erstatten wegen Weiterleitung von Sprachnachricht?
Guten Tag
Vor paar Wochen hatte ich Streit mit Einer Freundin (A) von mir. Wie es üblich ist hab ich natürlich mit meiner besten Freundin (B) darüber geredet und habe mich nur etwas aufgeregt, dabei sind allerdings keine schlimmen Wörter gefallen. Nach paar Tagen war natürlich alles geklärt. Vor kurzem allerdings hab ich mit Freundin (B) die Freundschaft gekündigt aus gewissen anderen Gründen. So Jeztz kommt das beste und zwar sendet "Freundin" (B) mit der ich nichts mehr zu tun habe alle meine privaten Sprach Nachrichten an andere Leute weiter. Mittlerweile haben viel Leute sämtliche Chats und Sprachnachricht von mir. Und wie es üblich ist gibt es natürlich Leute die mich jetzt beleidigen und versuchen mich damit zu mobben. Meine Frage ist jz kann ich meine "Freundin" (B) anzeigen das sie so etwas weiterleitet ?
4 Antworten
Du solltest deine "Freundin" mal ganz diskret auf § 201 StGB hinweisen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Auch wenn die Aufnahme vielleicht noch rechtmäßig war so muss es die Weiterleitung (1) 2. noch lange nicht sein.
Das Weiterleiten einer Sprachnachricht ist grundsätzlich erstmal nicht strafbar. Du kannst maximal die Mobber anzeigen aber da wird auch nix bei rumkommen
Du kannst generell jeden anzeigen. Ob da was rauskommt ist die andre frage.
lass einfach gut sein, in 14 Tagen ist alles vergessen.
Nein das geht leider nicht