Anzeige beim Ordnungsamt wegen Parkens im Parkverbot mittels Foto möglich?

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Ist es möglich, dass ein- und dieselbe Person 8 x hintereinander nur durch Vorlage einer Fotografie beim Ordnungsamt angezeigt werden kann, wenn diese Person ihr Auto im Parkverbot abgestellt hat ohne Hinzuziehung der Polizei oder einer Politesse?

Ja, das ist möglich, eine Person, die von der Stadt oder von der Polizei dazu bestellt wurde, ist nicht nötig, um die Richtigkeit des Geschehens zu bezeugen!

Zum Hintergrund: Parken im Parkverbot ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Im Bußgeldverfahren, das bei Parkverstößen meistens vom Ordnungsamt durchgeführt wird, gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie im Strafverfahren, also auch hinsichtlich der Beweisführung:

Beweismittel werden grob unterschieden in Personen- und Sachbeweise. Personenbeweis ist in diesem Fall die Privatperson, die den Vorfall angezeigt hat. Die Person ist Zeugin in diesem Verfahren und als Zeugin genau wie vor Gericht zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Mit einer Falschaussage würde sie sich sogar strafbar machen wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) bzw. wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB). Das bedeutet also, die Zeugin braucht nicht einmal ein Bild von ihrer Behauptung, weil sowieso grundsätzlich erst einmal davon ausgegangen wird, dass sie die Wahrheit sagt.

Gilt denn ein derartiges Foto als Beweis für eine Ordnungswidrigkeit? In der heutigen Zeit sind solche Fotos auf demComputer doch manipulierbar!

Wenn der Anzeigenerstatter seiner Anzeige noch ein Foto beilegt, zählt das als Sachbeweis, das vom Sachbearbeiter der Bußgeldstelle in Augenschein genommen wird. Ist auf dem Foto noch ein Zeitstempel, gilt das Foto als Urkunde. Auch hier gilt: Der Zeitstempel darf genauso wie das Foto selbst nicht so manipuliert werden, dass ein falscher Eindruck eines Verstoßes entsteht, den es so nie gegeben hat. Das nennt sich dann Fälschung beweiserheblicher Daten und ist ebenso eine Straftat nach § 269 StGB.

Du siehst: Man braucht nicht in jedem Fall die Polizei oder das Ordnungsamt holen, es genügt oft, den Vorfall selbst in die Hand zu nehmen. Ein Grundsatz im Ordnungswidrigkeitenrecht ist aber auch das Opportunitätsprinzip: Nicht jede angezeigte Ordnungswidrigkeit muss auch verfolgt werden. Wenn also der Anzeigenerstatter als zweifelhafter Zeuge bekannt ist, kann die Behörde das Verfahren auch wieder einstellen.

Ob es sich dabei um einen Nachbarschaftsstreit handelt, interessiert das Ordnungsamt zunächst nicht, höchstens wenn Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen bestehen. Wenn aber feststeht, dass das Auto an den angezeigten Zeiten immer falsch geparkt hat, kann für jeden einzelnen Verstoß ein eigenes Verwarnungsgeld festgesetzt werden.

Danke für den Stern! :-)

Gute Frage aber eine 100 % ige Antwort kann ich Dir nicht geben. Soweit ich einen ähnlichen Bericht im Fernsehen mal verfolgt habe könnte das rechtlich OK sein. Vielleicht fragt man mal bei der Polizei nach ob Fotos als Beweismittel gelten. In Deutschland ist mittlerweile alles möglich.

Danke Almmichel. Das Interessante in dem Fall ist ja, dass die Polizei überhaupt nicht eingeschaltet wurde, die Sache als auch nicht staatsanwaltschaftlich bearbeitet wurde. Die Anzeige wurde ja beim Städtischen Ordnungsamt dieser Kleistadt gemacht, was die Sachlage nochmals verkompliziert!

Ich weiß nur, dass ich als Elternbeiratsvorsitzende schon einmal gescheitert bin, als wir Fotos vorlegten bei der Polizei, von Autos, die trotz Parkverbot vor dem Schul- und Kindergartengelände abgestellt waren. Wir wollten damit ja nur erreichen, dass die Polizeikontrollen öfters stattfinden, da so die Kinder schwerst gefährdet waren, wenn sie hinter den abgestellten Autos auf die Straße traten.

Nichts passierte damals!

@Adlerblick

In Deutschland muss immer erst etwas passieren dann beginnt das große Jammern, ja warum.....