Anzeige aber kein Cannabis gefunden.

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das hat schon alles absolut seine Richtigkeit. Wenn man positiv auf illegale Drogen getestet wird, reicht das allemale für den Anfangsverdacht auf eine Straftat - nämlich daß die Drogen vor dem Konsum auch besessen wurden. Besteht aber ein Anfangsverdacht, so ist auch zwingend ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Wenn jetzt allerdings keine weiteren Beweise hinzukommen, die einen Besitz beweisen, ist das Verfahren hinterher wieder genau so zwingend nach § 170 II StPO einzustellen.

Weitere Beweise werden nicht hinzukommend a ich selber nichts Besitze oder kaufe

@AnthonyT

skyfly71...

Es muss nicht zwingend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, wenn die näheren Umstände darauf schließen lassen, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden kann. Ein positiver Urin-Befund reicht nicht hin für einen daraus abgeleiteten Besitz-Verdacht.

Generell ist es an der Zeit, dass Staatsanwälte angewiesen werden von strafrechtlichen Maßnahmen abzusehen, wenn es a) nur um geringe Mengen geht und b) keinerlei Fremdgefährdung vorliegt.

Am 6. August kann man (auch) dafür in Berlin anlässlich der Hanfparade protestierend auf die Straße gehen. Wer aber seinen Hintern nicht vom Sofa bekommt, darf sich nicht wundern, wenn alles beim Alten bleibt.

Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht verboten, da im deutschen Strafrecht Selbstschädigung straflos ist. Es ist von Kommentatoren des Betäubungsmittelgesetzes wie von Richtern anerkannt, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne erworben zu haben. Das ist von praktischer Bedeutung, weil aus diesen Gründen aus einem positiven Drogentest nicht auf eine strafbare Handlung geschlossen werden kann. In der Regel kommt es aber zu einem Eintrag in die Führerscheindatei. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/RechtlicheAspektevon_Cannabis

Du schreibst ein positiver Test kann nicht daraus schließen Cannabis erworben zu haben. Nun haben sie aber eine Anzeige wegen Besitz geschrieben.

@AnthonyT

Natürlich, der Verdacht besteht ja!

Es geht ja um deinen FS und da interessiert nicht der Besitz sondern dein Konsumverhalten. Wenn in deinem Urin aktives THC gefunden wird bekommst du schonmal 4 Punkte+1Monat Fahrverbot+500€ Geldstrafe, schreiben von der FS Stelle kommt sepperat. Wenn du einen hohen THC-COOH Wert(Abbauprodukte) im Urin/Blut hattest, liegt der Verdacht nahe das du regelmässig konsumierst und nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet bist. Dann kann dir dein Führerschein sogar entzogen werden und du kannst ihn erst durch Abstinenznachweise (Screenings) wiederbekommen. Das kann dann 6-12 Monate dauern....

Ähm, nein wenn du nur konsumiert hast, dann hast du dich überhaupt nicht strafbar gemacht.

Wenn du Cannabis "besitzt" dann kommt es auf die Menge an die bei dir gefunden wird.

Zwar wird jeder Besitz angezeigt, aber bei "geringen Mengen" kommt es nicht zu einer Anklage. Auf jeden Fall strafbar machst du dich, wenn du das Cannabis jemandem weitergibst, denn das ist auf jeden Fall verboten. Lies hierzu auch: http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/BJNR106810981.html#BJNR106810981BJNG000601308 Hoffe ich konnte dir helfen.

MfG

Alex

Das Strafverfahren hat auch nichts mit dem Führerschein zu tun, der geht über das Landratsamt, und die Mitteilung eines pos. Urintests wirkt sich da nicht gerade auf eine Fahrereigung positiv aus....

bei mangel an beweisen wird das verfahren eingestellt, aber rechtlich verbindliche auskünfte erteilt ein rechtsanwalt.