Anzahlung für Mietwohnung gemacht..ich möchte rückabwicklung!

7 Antworten

Wie ist denn die Rechtslage? ich habe eine Quittung über den Betrag.

Spätestens mit deiner Anzahlung sind eure Vertragsverhandlungen mit Verständigung über Mietbeginn, Miethöhe usw. erfolgreich abgeschlossen und damit ein wirksames Mietverhältnis ab 01.07.2013 zustandegekommen - auf die Schrfitform eines Mietvertrages (in diesem Zeitpunkt) kommt es nicht an :-O

Nun sagt der Vermieter das er durch meinen plötzlichen Rücktritt Ausfall der Mieteinnahmen hat falls er niemanden findet.

Da hat er erstens Recht und muss das zweitens nicht hinnehmen :-(

bekomme ich mein Geld bzw einen Teil zurück?

Nein, im Gegenteil: Du schuldest dem Vermieter gem. § 573c (1) S., § 551(2) BGB sogar die Differenz zu den Monatsmieten Juli und August einschl. BK-Vorauszahlungen und sogar theoretisch zwei Raten einer vereinbarten Kaution - und das wird sogar mehr, wenn du nicht bis zum 05.06.2013 eingehend eine Kündigung zum 31.08.2013 schreibst: http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html :-O

G imager761

Bist du dir sicher, dass noch kein Mietvertrag zustande gekommen ist? Wenn du dich naemlich mit dem Vermieter bereits ueber die wesentlichen Vertragsbestandteile einig warst (Beginn des Mietverhaeltnisses, Hoehe der Miete u.s.w.), koennte bereits ein muendlicher Mietvertrag geschlossen worden sein. In dem Fall koenntest du ohnehin nur mit der gesetzlichen Dreimonatsfrist kuendigen (hier also fruehestens zum 31.8.) und muesstest bis dahin Miete zahlen.

Aber auch wenn der Mietvertrag erst durch Unterzeichnung des Mietvertrages zustande kommen sollte, bist du nicht aus dem Schneider. Nach BGB 311 Abs. 2 duerfte hier naemlich zumindest ein sog. "vorvertragliches Vertrauensverhaeltnis" entstanden sein, aus dem der Vermieter entsprechende Ansprueche herleiten kann.

Lediglich wenn bislang nur unverbindliche Informationsgespraeche erfolgt sind, kann der Vermieter keinen Anspruch geltend machen. Die von dir geleistete Anzahlung spricht aber sehr deutlich dafuer, dass ihr da schon ein ganzes Stueck weiter ward.

Hallo an alle Ich habe eine Anzahlung in Höhe von 400€ für eine Mietwohnung gemacht. Jedoch noch keinen Vertrag unterschrieben.

Trotzdem ist ein Mietvertrag zustande gekommen, ein Mündlicher Mietvertrag durch konkludentes Handeln(400 € bezahlt).

Im Normalfall können Sie nur fristgerecht kündigen.

nun habe ich unter anderem durch den vormieter von diversen Sachen wie Schimmel(ich hatte den vermieter extra gefragt ob es irgendwo Schimmel gibt)in der Wohnung und Aggressivität des Vermieters erfahren sowie andere Dinge

Zurücktreten kann man von einem Mietvertrag nicht, aber anfechten wegen arglistiger Täuschung, wenn man es beweisen kann.

Zurücktreten kann man von einem Mietvertrag nicht, aber anfechten wegen arglistiger Täuschung, wenn man es beweisen kann.

Nur wenn man die Wohnung blind mietet oder bei der Besichtigung den Schimmel übersah, wurde man nicht getäuscht, sondern hat sich geirrt - und das menschlich, naiv aber eben nicht justitiabel :-(

G imager761

@imager761

Nur wenn man die Wohnung blind mietet oder bei der Besichtigung den Schimmel übersah, wurde man nicht getäuscht, sondern hat sich geirrt - und das menschlich, naiv aber eben nicht justitiabel :-(

Wenn der Vermieter einfach übergestrichen hat und auf auf die Frage ob es Schimmel gab gelogen hat, ist es mit Sicherheit anfechtbar; aber es muss natürlich bewiesen werden.

Wenn kein Mietvertrag unterschrieben wurde, ist auch keine Miete fällig. Was für eine Anzahlung sollte das sein - Kaution ? Die Kaution wäre eine Sicherheitsleistung im Falle eines Mietausfalls bei einem bestehenden Mietverhältnis, was ja hier nicht der Fall ist. Es wäre zu klären, wofür die Anzahlung ist und was für den Fall eines Rücktritts vor Abschluss des Mietvertrags vereinbart wurde.

Wenn kein Mietvertrag unterschrieben wurde, ist auch keine Miete fällig.

Google mal:

Mündlicher Mietvertrag, wirksam?

Dann wirst Du erkennen, das Deine Antwort falsch ist.

Ich bin mal so freundlich, hier der Link:

http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/form-des-mietvertrages/muendlicher-mietvertrag.html

@johnnymcmuff

Vielen Dank für den Hinweis. Ein solcher Vertrag wäre - besonders wenn der Mietgegenstand nicht dem Angebot entspricht bzw. sogar gesundheitsschädigend ist, doch wohl angreifbar - oder ?

SAG IHM SOFORT DAS WENN ER DAS GELD NICHT ZURÜCKERSTATTET DAS SICH DER ANWALT BEI IHM MELDEN WIRD

wenn sie ein beweis für die anzahlung hat würde das gehn

Und der Anwalt wird ihm sagen, das er einen mündlichen Mietvertrag hat und es kein Rücktrittsrecht gibt, aber egal ist ja nicht Dein Geld.