Anwesenheit auf Arbeit / mit oder ohne Pausen für die Berechnung der Pausenzeiten?

3 Antworten

Die Arbeitszeit und Pausen werden im Arbeitszeitgesetz geregelt, dort heisst es

§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit

von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden

insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15

Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause

beschäftigt werden

Diese Pausen gehören nicht zur tatsächlichen Arbeitszeit und werden daher nicht bezahlt. bezahlte Pausen können z.b. Bildschirmunterbrechungszeiten sein (bei Arbeitsplatz mit Bildschirm). Auf der anderen Seite darf der Arbeitgeber in deiner Ruhepause auch nicht auf dich als Arbeitskraft zurück greifen.

Ohne Pause, lg

Deine Arbeitszeit beträgt dann 9 Stunden. Die Pause ist keine Arbeitszeit, denn Du kannst in dieser Stunde auch schlafen, wenn Du willst.